1.] Mit Bescheid vom 15.5.2008 zur Zahl III-916.423-FrB/08 sprach die Bundespolizeidirektion Wien (BPD Wien) aus: ?Gemäß § 53 Abs 1 des Fremdenpolizeigesetzes (FPG), BGBl. I Nr. 100/2005, werden Sie ausgewiesen. Sie haben gemäß § 67 Abs 1 FPG sofort nach Eintritt der Rechtskraft dieses Bescheides auszureisen.? In der Begründung: verwies die Behörde erster Instanz auf den Umstand, dass dem Antrag auf Niederlassungsbewilligung keine Folge gegeben worden war und sich daraus ein unrechtmäßiger ... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Unabhängige Verwaltungssenat Wien erblickt vor dem Hintergrund der gegenständlich zugrunde zu legenden engen familiären Bindung u der unwidersprochen zugrunde zu legenden positiven Kriterien zugunsten der Bw und angesichts der dargelegten einhelligen Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes (B19/09 per 16.12.2009 in Anlehnung an den EuGHMR, 24.11.1998, Fall Mitchell, Appl. 40.447/98; 5.9.2000), eine massive Verletzung des Art. 8 EMRK, sodass der angefochtene Bescheid ers... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien, Fremdenpolizeiliches Büro, vom 17.1.2007 wurde der am 28.8.1994 geborene slowenische Staatsangehörige Dragan P. gemäß § 53 Abs 1 FPG ausgewiesen. Gemäß § 86 Abs 3 FPG wurde zugleich ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat erteilt. Begründet wurde die Ausweisung damit, dass an der Rechtmäßigkeit des Aufenthaltes seiner Mutter, Frau Marica P., Bedenken bestünden. Seine Mutter erfülle nämlich nicht die Voraussetzungen des § 51 ... mehr lesen...