I. Beschwerdevorbringen - Gegenschrift Beschwerdevorbringen: Mit der Eingabe vom 18.10.2006 hat Herr M T, vertreten durch die Rechtsanwälte Mag. M und Mag. A H Beschwerde wegen Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt durch Organe der politischen Expositur der Bezirkshauptmannschaft Liezen in Gröbming erhoben. Im Wesentlichen und zusammengefasst wurde Folgendes vorgebracht: Der Beschwerdeführer sei am 9.9.2006 um ca. 2.00 Uhr gemeinsam mit einem Freund auf einer Bank im Ortszentru... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein erhöhtes Polizeiaufgebot im Rahmen einer Radsportveranstaltung, das etwaigen Ausschreitungen von Jugendlichen und insbesondere Delikten nach dem Suchtmittelgesetz vorbeugen soll, rechtfertigt es auch bei lauten Unmutsäußerungen von Jugendlichen gegen die Polizeibeamten nicht, Jugendliche wegzuweisen, die essend auf einer dortigen Bank sitzen und weder gefährliche Angriffe tätigen, noch an den teils wüsten Beschimpfungen teilnehmen. So kam im Verfahren nicht hervor, dass vom... mehr lesen...
Begründung: I. Der Beschwerdeführer brachte durch seinen rechtsfreundlich ausgewiesenen Vertreter am 13.10.1995, eingelangt beim unabhängigen Verwaltungssenat am 13.10.1995, Beschwerde ein, die wie folgt begründet ist: "A. Sachverhalt: Der Bf saß am 01.09.1995, etwa 22.15 Uhr, mit zwei jungen Männern in seinem PKW mit dem Kennzeichen W-68, den er gegenüber der Station K-gasse der U-Bahn-Linie U4 neben dem Marktamt des N abgestellt hatte. Die drei Personen unterhielten sich miteinander. Plö... mehr lesen...