Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die
Begründung: des Berufungsgerichtes ist zutreffend, sodass auf deren Richtigkeit hingewiesen werden kann (§ 510 Abs 3 zweiter Satz ZPO). Den Revisionsausführungen ist noch folgendes entgegenzuhalten: Die
Begründung: des Berufungsgerichtes ist zutreffend, sodass auf deren Richtigkeit hingewiesen werden kann (Paragraph 510, Absatz 3, zweiter Satz ZPO). Den Revisionsausführungen ist noch folgendes entgegenzuhalte... mehr lesen...
Begründung: Die Minderjährige lebt seit 1996 im Haushalt der mütterlichen Großmutter, der auf Grund des zwischen den Eltern geschlossenen, pflegschaftsgerichtlich genehmigten Scheidungsfolgenvergleichs die Obsorge für das Kind zusteht (ON 41 iVm ON 90). Das Erstgericht bewilligte der Minderjährigen mit Beschluss vom 19. November 1998 (ON 74) einen an die Großmutter auszuzahlenden Unterhaltsvorschuss gemäß §§ 3, 4 Z 1 UVG in Titelhöhe von S 1.300,-- für die Zeit vom 1. Juni 1998 b... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 30. 4. 1942 geborene Kläger bezog seit 1989 den Erhöhungsbetrag der Familienbeihilfe nach § 8 Abs 4 FamLAG und seit 1. 4. 1992 vom beklagten Land auf Grund eines Bescheides vom 31. 7. 1992 ein Pflegegeld nach dem Wiener Behindertengesetz von S 2.149,- Der am 30. 4. 1942 geborene Kläger bezog seit 1989 den Erhöhungsbetrag der Familienbeihilfe nach Paragraph 8, Absatz 4, FamLAG und seit 1. 4. 1992 vom beklagten Land auf Grund eines Bescheides vom 31. 7... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin bezog seit 1985 vom beklagten Land eine Pflegebeihilfe der Stufe 2 nach dem Tiroler Rehabilitationsgesetz und einen Zuschuß zur häuslichen Pflege der Stufe 4 nach dem Tiroler Sozialhilfegesetz (bisherige pflegebezogene Geldleistungen). Auf Grund der Übergangsbestimmung des § 29 Abs 3 TirPGG LGBl 1993/55 ("Ist auf Grund der nach den bis zum 30. Juni 1993 geltenden Rechtsvorschriften durchgeführten Verfahren der Sachverhalt ausreichend geklärt, s... mehr lesen...
Norm: TirPGG §6 Abs2TirPGG idF LGBl 1993/55 §28 Abs1TirPGG idF LGBl 1993/55 §29 Abs1TirPGG idF LGBl 1993/55 §29 Abs3WPGG §6WPGG §26
Rechtssatz: Wurde durch bloße Mitteilung ein Pflegegeld über die Stufe 2 hinaus zuerkannt, so kommt dieser Mitteilung nur bis einschließlich der Stufe 2 Bescheidcharakter zu; hinsichtlich des die Stufe 2 übersteigenden Ausmaßes kann das Pflegegeld auch ohne Änderung des bei der Zuerkennung vorgelegenen Sachverhalte... mehr lesen...
Norm: TirPGG idF LGBl 1993/55 §28 Abs1TirPGG idF LGBl 1993/55 §29 Abs1TirPGG idF LGBl 1993/55 §29 Abs3
Rechtssatz: Nach der Übergangsbestimmung des § 29 Abs 1 TirPGG LGBl 1993/55 galt nur ein Pflegegeld der Stufe 2 als rechtskräftig zuerkannt. Auf die Gewährung eines die Höhe des Pflegegeldes der Stufe 2 übersteigenden Pflegegeldes bestand kein Rechtsanspruch; das Land hatte den Differenzbetrag als Träger von Privatrechten zu gewähren, darüber ... mehr lesen...