Norm
TirPGG §6 Abs2Rechtssatz
Wurde durch bloße Mitteilung ein Pflegegeld über die Stufe 2 hinaus zuerkannt, so kommt dieser Mitteilung nur bis einschließlich der Stufe 2 Bescheidcharakter zu; hinsichtlich des die Stufe 2 übersteigenden Ausmaßes kann das Pflegegeld auch ohne Änderung des bei der Zuerkennung vorgelegenen Sachverhaltes entzogen werden (SSV-NF 10/110).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110590Dokumentnummer
JJR_19980901_OGH0002_010OBS00278_98Z0000_002