Entscheidungsgründe: Der am 20.4.1929 geborene Edmund Sch***** ist der Gatte der Klägerin. Aufgrund seines Antrages vom 2.10.1996 wurde sein Pflegegeld von der beklagten Partei auf die Stufe 3 erhöht. Sein Pflegeaufwand betrug bis zum 29.12.1996 152,5 Stunden monatlich, hernach mehr als 180 Stunden monatlich. Am 20.1.1997 verstarb er. Bis zu seinem Tod hatte sich sein Zustand bis zu einer praktischen Bewegungsunfähigkeit verschlechtert. Mit der gegen diesen Bescheid gerichtet... mehr lesen...
Norm: ASVG §367BPGG §12 Abs1BPGG §27
Rechtssatz: Auf behauptete Ruhenszeiten (hier: zufolge stationärer Aufenthalte im Krankenhaus) kann nicht Bedacht genommen werden, wenn es an einem hiefür erforderlichen (Ruhensbescheid)Bescheid mangelt (vergleiche 10 ObS 407/97v). Entscheidungstexte 10 ObS 108/98z Entscheidungstext OGH 31.03.1998 10 ObS 108/98z ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin bezog zunächst seit 1.10.1991 laut Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen vom 24.10.1991 Pflegegeld nach dem niederösterreichischen Sozialhilfegesetz LGBl 9200. Seit 1.10.1992 bezieht sie von der Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten laut deren Bescheid vom 15.3.1993 eine Berufsunfähigkeitspension nach § 271 ASVG. Ihr Antrag an diesen Versicherungsträger vom 30.9.1992 auf Hilflosenzuschuß wurde mit Bescheid vom 14.4.1993 abgele... mehr lesen...
Norm: nöPGG §3nöPGG §27nö SHG allg
Rechtssatz: Die früher auf dem niederösterreichischen Sozialhilfegesetz beruhende "pflegebezogene Leistung" wurde durch § 27 nö PGG auf eine vollkommen neue Rechtsgrundlage gestellt, sofern der Empfänger zum in § 3 nö PGG näher umschriebenen Personenkreis zählt. Entscheidungstexte 10 ObS 338/97x Entscheidungstext OGH 04.11.1997 10 ObS 338/97x ... mehr lesen...
Norm: BPGG §3 Abs1BPGG §38oöPGG §3 Abs1oöPGG ArtIV Abs1oöLandesbeamten-PG §27
Rechtssatz: Wurde einer Person Hilflosenzulage zum Stichtag 30.6.1993 nicht nach einer der im § 3 BPGG angeführten Normen, sondern ausschließlich nach den in Art VI Abs 1 oö PGG angeführten landesgesetzlichen Bestimmungen rechtskräftig zuerkannt, so ist für sie nicht die Übergangsregelung der Bundesbestimmung des § 38 BPGG, sondern der Landesbestimmung des Art VI Abs ... mehr lesen...
Norm: ASGG §65 Abs1 Z1ASVG §500BPGG §27OFG §5a
Rechtssatz: Streitigkeiten über den Bestand, den Umfang oder das Ruhen eines Anspruches auf Pflegegeld nach dem BPGG zählen seit dem 1.7.1993 zu den Sozialrechtssachen nach § 65 Abs 1 Z 1 ASGG; dazu gehören insbesondere Streitigkeiten über dessen erstmalige Zuerkennung. Bei einem Antrag auf Gewährung eines Hilflosenzuschusses (beziehungsweise Pflegegeldes) nach § 5a OFG sind daher die auf §§ 500 ff... mehr lesen...