RS OGH 1996/7/30 10ObS2139/96y

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Veröffentlicht am 30.07.1996
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Norm

ASGG §65 Abs1 Z1
ASVG §500
BPGG §27
OFG §5a

Rechtssatz

Streitigkeiten über den Bestand, den Umfang oder das Ruhen eines Anspruches auf Pflegegeld nach dem BPGG zählen seit dem 1.7.1993 zu den Sozialrechtssachen nach § 65 Abs 1 Z 1 ASGG; dazu gehören insbesondere Streitigkeiten über dessen erstmalige Zuerkennung. Bei einem Antrag auf Gewährung eines Hilflosenzuschusses (beziehungsweise Pflegegeldes) nach § 5a OFG sind daher die auf §§ 500 ff ASVG bezughabenden Fragen vom Gericht selbständig und als Vorfrage zu lösen.

Entscheidungstexte

  • 10 ObS 2139/96y
    Entscheidungstext OGH 30.07.1996 10 ObS 2139/96y
    Veröff: SZ 69/175

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106512

Dokumentnummer

JJR_19960730_OGH0002_010OBS02139_96Y0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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