Das Land Burgenland führt ein Vergabeverfahren zur Vergabe des Dienstleistungsauftrages für die ?barrierefreie Umsetzung sowie Fortführung und Betrieb des Internetportals ***? als Verhandlungsverfahren mit öffentlicher Bekanntmachung durch. An diesem Verfahren hat sich die antragstellende Bietergemeinschaft durch Legung eines Angebotes am 03.02.2006 beteiligt. In Stattgebung der früheren Anträge vom 02.02.2006 hat der Unabhängige Verwaltungssenat in diesem Vergabeverfahren mit Bescheid vom... mehr lesen...
Rechtssatz: Nach der Rechtsprechung ist ein entsprechender Akt der Willensbildung des Auftraggebers Voraussetzung für die Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens. Im vorliegenden Fall fehlt es jedoch an dieser Prozessvoraussetzung. Die von der Antragstellerin behauptete Entscheidung wurde von der Auftraggeberin (noch) nicht getroffen. Auf Grund des von der Antragstellerin selbst vorgelegten Beschlussantrages ist klar, dass der Willensbildungsprozess der Auftraggeberin keineswegs abgeschl... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Marktgemeinde A ist öffentliche Auftraggeberin iSd. § 7 Abs.1 Z1 Bundesvergabegesetz 2002 - BVergG, BGBl.I.Nr.99/2002 und des § 1 Abs. 2 Z. 1 Oö. Vergabenachprüfungsgesetz - Oö. VNPG, LGBl. Nr. 153/2002. Die Wahl des Vergabeverfahrens stellt bei der Direktvergabe gemäß § 20 Z13 lit.a sublit.mm BVergG eine gesondert anfechtbare Entscheidung dar. Gemäß § 2 Abs.1 und 4 Oö. VNPG obliegt dem Unabhängigen Verwaltungssenat nach Zuschlagserteilung die Feststellung, ob bei Direktver... mehr lesen...