Entscheidungen zu § 18 Abs. 4 PG 1965

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Vwgh Erkenntnis 2001/2/21 99/12/0157

Der 1982 geborene (und damit nun volljährige) Beschwerdeführer hat als Stiefkind des am 20. Juli 1996 verstorbenen öffentlichrechtlichen Bediensteten R H Anspruch auf Waisenversorgungsgenuss nach den §§ 17 und 18 PG 1965. Da der leibliche Vater des Beschwerdeführers eine lebenslängliche Haftstrafe verbüßt, erhielt der Beschwerdeführer bis zum Tod seines Stiefvaters monatliche Unterhaltsvorschüsse nach dem Unterhaltsvorschussgesetz 1985 (= UVG), die aber mit 31. Juli 1996 wegen de... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.02.2001

RS Vwgh 2001/2/21 99/12/0157

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)65/01 Allgemeines Pensionsrecht
Norm: B-VG Art7 Abs1;PG 1965 §18 Abs1 Z1;PG 1965 §18 Abs4;
Rechtssatz: Im Wesentlichen befasst sich die Beschwerde lediglich mit der Frage und ist daher nur strittig, ob dem Beschwerdeführer bei der gegebenen Sachlage gegenüber seiner leiblichen Mutter, die ihre Unterhaltspflicht ohnehin in Form von Naturalunterhaltsleistungen erfülle, noc... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.02.2001

TE Vwgh Erkenntnis 2000/12/5 99/06/0160

Den Beschwerdeführern wurde mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bludenz (in der Folge kurz: BH) vom 11. März 1998 die naturschutzrechtliche, die baurechtliche und die gewerberechtliche Bewilligung zur Errichtung von Verkaufs- und Produktionsgebäuden für den Betrieb einer Gärtnerei auf dem Grundstück X im Gebiet der Gemeinde T erteilt. Verfahrensgegenständlich ist nun ein weiteres Baugesuch vom 5. Februar 1999, betreffend unter anderem die Errichtung einer Betriebswohnung auf ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 05.12.2000

RS Vwgh 2000/12/5 99/06/0160

Index: L80008 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanVorarlbergL82000 Bauordnung
Norm: BauRallg;RPG Vlbg 1996 §18 Abs4;
Rechtssatz: Daraus, dass § 18 Abs. 4 Vlbg RPG 1996 keine ausdrückliche Regelung hinsichtlich der Zulässigkeit von betriebserforderlichen Wohnräumen enthält, ist nicht zu folgern, dass solche Räumlichkeiten jedenfalls unzulässig wären. Ihre Zulässigkeit ergibt sich vielmehr aus der Na... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 05.12.2000

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