Feststeht, daß die Beschwerdeführerin mit Kaufvertrag vom 6. April 1988 ein näher bezeichnetes Grundstück in A an B verkauft hat, mit Amtsbescheinigung der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung vom 25. April 1988 gemäß § 14 Abs. 1 lit. b des Salzburger Grundverkehrsgesetzes 1986, LGBl. Nr. 73 (im folgenden kurz als GVG bezeichnet) "bescheinigt" wurde, daß es sich beim Gegenstand dieses Rechtsgeschäftes nicht um ein land- oder forstwirtschaftliches Grundstück handelt, und B auf Grun... mehr lesen...
Feststeht, daß die Beschwerdeführerin mit Kaufvertrag vom 6. April 1988 ein näher bezeichnetes Grundstück in A an B verkauft hat, mit Amtsbescheinigung der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung vom 25. April 1988 gemäß § 14 Abs. 1 lit. b des Salzburger Grundverkehrsgesetzes 1986, LGBl. Nr. 73 (im folgenden kurz als GVG bezeichnet) "bescheinigt" wurde, daß es sich beim Gegenstand dieses Rechtsgeschäftes nicht um ein land- oder forstwirtschaftliches Grundstück handelt, und B auf Grun... mehr lesen...
Index: L67005 Ausländergrunderwerb Grundverkehr Salzburg001 Verwaltungsrecht allgemein20/11 Grundbuch
Norm: GBG 1955 §8 Z1;GVG Slbg 1986 §14 Abs3;GVG Slbg 1986 §3;GVG Slbg 1986 §4;VwRallg;
Rechtssatz: Die Unwirksamkeit des Rechtsgeschäftes infolge Nichtvorliegens der erforderlichen Zustimmung der Grundverkehrsbehörde kann im Falle der dennoch erfolgten grundbücherlichen Durchführung des Rechtsgeschäftes, die im r... mehr lesen...
Index: L67005 Ausländergrunderwerb Grundverkehr Salzburg001 Verwaltungsrecht allgemein20/11 Grundbuch
Norm: GBG 1955 §8 Z1;GVG Slbg 1986 §14 Abs3;GVG Slbg 1986 §3;GVG Slbg 1986 §4;VwRallg;
Rechtssatz: Die Unwirksamkeit des Rechtsgeschäftes infolge Nichtvorliegens der erforderlichen Zustimmung der Grundverkehrsbehörde kann im Falle der dennoch erfolgten grundbücherlichen Durchführung des Rechtsgeschäftes, die im r... mehr lesen...
Index: L66107 Einforstung Wald- und Weideservituten Felddienstbarkeit Tirol20/11 Grundbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;GBG 1955;WWSLG Tir 1952 §54 Abs2;
Rechtssatz: Ausführungen zur Rechtsnatur von agrarbehördlichen Verbücherungsansuchen an das Grundbuch (hier im Bescheid als "Anordnungen" bezeichnet). Schlagworte Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Belehrungen Mittei... mehr lesen...