Norm: ABGB §476GBG §5
Rechtssatz: Eintragung einer "Cottages-Servitut" im Hauptbuch. Dadurch, daß die im Hauptbuch genannte Urkunde derzeit in der Urkundensammlung nicht einliegt und gegenwärtig nicht greifbar ist, wird das Recht selbst nicht aufgehoben, ebensowenig kann es als gegenstandslos bezeichnet werden. Entscheidungstexte 4 Ob 511/65 Entscheidungstext OGH 18.02.1965 4 Ob ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1236EO §87 ffGBG §5
Rechtssatz: Die Gütergemeinschaft unter Lebenden steht einer zwangsweisen Pfandrechtsbegründung auf das Gemeinschaftsgut zugunsten des Sondergläubigers eines Gattenteils auch dann entgegen, wenn ihre bücherliche Eintragung formell unzureichend ist. Entscheidungstexte 2 Ob 736/55 Entscheidungstext OGH 18.01.1956 2 Ob 736/55 JBl 1956/9,233 ... mehr lesen...
Die Untergerichte haben übereinstimmend festgestellt, daß die Geschwister Alois und Anna R. ihre Liegenschaft im Jahre 1921 an Gustav F. verkauft und sich hiebei auf Lebensdauer das Recht ausbedungen haben, eine bestimmte Wohnung in diesem Hause "in Miete zu haben". Der Mietzins wurde damals mit 40 Kronen im Monat festgestellt. Eine Erhöhung des Mietzinses "unter Bedachtnahme auf die bestehenden Mieterschutzvorschriften" war vorgesehen. Gleichzeitig wurde im Kaufvertrag vereinbart, da... mehr lesen...
Norm: ABGB §431 ff: GBG §5
Rechtssatz: Nichtübereinstimmung zwischen Hauptbuch und Urkundensammlung. Entscheidungstexte 1 Ob 47/55 Entscheidungstext OGH 04.03.1955 1 Ob 47/55 EvBl 1955/271 S 451 = SZ 28/68 3 Ob 380/60 Entscheidungstext OGH 12.12.1960 3 Ob 380/60 Vgl auch ... mehr lesen...
Norm: GBG §5
Rechtssatz: Die Urkundensammlung ist auch ohne Bezugnahme im Hauptbuche nach § 5 GBG zu berücksichtigen, wenn sich aus der Art der Eintragung die Vermutung ergibt, dass wichtige Nebenbestimmungen zwar in der Urkunde, aber nicht im Hauptbuche erscheinen. Entscheidungstexte 2 Ob 239/34 Entscheidungstext OGH 11.04.1934 2 Ob 239/34 Veröff: SZ 16/93 ... mehr lesen...
Norm: EO §209GBG §5
Rechtssatz: Berücksichtigung der Urkundensammlung zur Feststellung des Umfanges eines Fruchtgenußrechtes im Meistbotsverteilungsverfahren. Entscheidungstexte 1 Ob 815/31 Entscheidungstext OGH 10.09.1931 1 Ob 815/31 SZ 13/177 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1931:RS0003040 ... mehr lesen...
Norm: GBG 1955 §5
Rechtssatz: Einsicht in das Erbübereinkommen, auf Grund dessen ein Veräußerungsverbot eingetragen wurde, ist geboten, weil ein solches Veräußerungsverbot in der Regel auch das Belastungsverbot in sich schließt. Entscheidungstexte 2 Ob 974/25 Entscheidungstext OGH 10.12.1925 2 Ob 974/25 Veröff: SZ 7/395 European Ca... mehr lesen...