Norm
ABGB §476Rechtssatz
Eintragung einer "Cottages-Servitut" im Hauptbuch. Dadurch, daß die im Hauptbuch genannte Urkunde derzeit in der Urkundensammlung nicht einliegt und gegenwärtig nicht greifbar ist, wird das Recht selbst nicht aufgehoben, ebensowenig kann es als gegenstandslos bezeichnet werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0011559Dokumentnummer
JJR_19650218_OGH0002_0040OB00511_6500000_001