Norm
ABGB §1236Rechtssatz
Die Gütergemeinschaft unter Lebenden steht einer zwangsweisen Pfandrechtsbegründung auf das Gemeinschaftsgut zugunsten des Sondergläubigers eines Gattenteils auch dann entgegen, wenn ihre bücherliche Eintragung formell unzureichend ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0002489Dokumentnummer
JJR_19560118_OGH0002_0020OB00736_5500000_001