Begründung: I. 1. Die vorliegende, auf Art144 Abs1 B-VG gestützte Beschwerde richtet sich gegen ein "Schreiben" bzw. einen "Antrag auf Pfandrechtsvormerkung" des Finanzamtes Salzburg-Land vom 3. Dezember 1998 folgenden Inhaltes: "GRUNDBUCHSEINGABE An das Bezirksgericht Salzburg Rudolfsplatz 2 5010 Salzburg Antrag auf Pfandrechtsvormerkung Das Finanzamt Salzburg-Land beantragt unter Berufung auf §38 litc des Grundbuchsgesetzes 1955 folgenden Beschluß Auf Grund des S... mehr lesen...
Index: 20 Privatrecht allgemein20/11 Grundbuch
Norm: B-VG Art144 Abs1 / BescheidGBG 1955 §38 litc
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen einen Antrag auf
Pfandrechtsvormerkung des Finanzamtes Salzburg-Land mangels
Bescheidqualität der angefochtenen Erledigung
Rechtssatz: Vor dem Hintergrund des Grundbuchsgesetzes, insbesondere dessen §38, der eine bescheidmäßige Erledigung nicht vorsieht, ist der... mehr lesen...
Begründung: 1. Der Einschreiter begehrt in seiner - nicht von einem bevollmächtigten Rechtsanwalt eingebrachten - Eingabe, der Verfassungsgerichtshof möge von Amts wegen ein Gesetzesprüfungsverfahren zur Prüfung des §38 litc Grundbuchsgesetz (im folgenden kurz GBG) einleiten. Der Einschreiter führt dazu aus, "... es kann doch in einem Rechtsstaat nicht möglich sein, daß auf eine bloße Behauptung der Finanzbehörde hin eine Liegenschaft mit einer Pfandrechtsvormerkung belast... mehr lesen...
Index: 20 Privatrecht allgemein20/11 Grundbuch
Norm: B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragGBG 1955 §38
Leitsatz: Zurückweisung eines Individualantrags wegen Anwendung der
angefochtenen Bestimmung durch das Gericht; Vermeidung der
Doppelgleisigkeit des Rechtsschutzes
Rechtssatz: Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung des §38 litc GBG 1955 mangels Legitimation; Anwendung dieser Bestimmung im Zug... mehr lesen...