Begründung: Das unter C-LNr 4a an einer näher bezeichneten Liegenschaft in der KG Leopoldstadt (ein Mietshaus in Wien) seit 1985 einverleibte Fruchtgenussrecht des Verpflichteten wurde zur Hereinbringung einer 1. Kreditforderung der betreibenden Bank von 47.982,20 EUR (betriebene Forderung) am 19. Juli 2004 durch bücherliche Eintragung des Zwangspfandrechts gepfändet (C-LNr 4d). Unter C-LNr 6a derselben Liegenschaft war für die betreibende Partei gegenüber der Liegenschaftseigentüm... mehr lesen...
Norm: ABGB §512GBG §30
Rechtssatz: Für erst nach seinem Rechtserwerb begründete bücherliche Lasten haftet der Fruchtnießer selbst bei Vorrangeinräumung weder dem Vortretenden noch dem Eigentümer. Entscheidungstexte 3 Ob 153/07g Entscheidungstext OGH 16.08.2007 3 Ob 153/07g European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:20... mehr lesen...
Norm: GBG §30
Rechtssatz: Eine ganz offensichtlich dem Bedürfnis der Praxis im Hypothekenwesen entsprechende Teilvorrangseinräumung ist unbedenklich. Entscheidungstexte 5 Ob 252/00w Entscheidungstext OGH 24.10.2000 5 Ob 252/00w Veröff: SZ 73/165 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114275 ... mehr lesen...
Begründung: Theresia H***** ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ ***** des Grundbuches *****, zu deren Gutsbestand unter anderem das Grundstück 11 (Garten) gehört, sowie der Liegenschaft EZ ***** des Grudbuches *****, zu deren Gutsbestand unter anderem die Grundstücke 12 (Garten) und .62 (Baufläche) gehören. Mit Mietvertrag vom 27.2.1992 gab die Eigentümerin dieser Liegenschaften Teile davon samt den darauf befindlichen Bauwerken der Antragtragstellerin in Bestand und räumte i... mehr lesen...
Begründung: Mit Pfandbestellungsurkunde vom 8. März/2. Mai 1989 bestellten Doris K***** und Albert K***** zur Sicherstellung von Kreditforderungen der Antragstellerin bis zum Höchstbetrag von S 963.000,-- die ihnen je zur Hälfte gehörende, im
Kopf: dieser Entscheidung genannte Liegenschaft zum Pfand. In Punkt 14. dieser Urkunde gewährten die Liegenschaftseigentümer diesem einzuverleibenden Pfandrecht den Vorrang vor den zu ihren Gunsten einverleibten gegenseitigen Belastungs- und Ver... mehr lesen...
Norm: GBG §30GBG §94 C
Rechtssatz: Ist durch die vorgelegte Pfandbestellungsurkunde die Willenseinigung der Parteien auch bezüglich der Vorrangseinräumung nachgewiesen, so bedarf es darüber hinaus einer Aufsandungserklärung seitens des durch die Vorrangseinräumung Begünstigten nicht. Entscheidungstexte 5 Ob 75/91 Entscheidungstext OGH 27.08.1991 5 Ob 75/91 Veröff: RZ 1993/... mehr lesen...
Begründung: Am 7.5.1985 wurde die im Eigentum des Otto M*** stehende Liegenschaft EZ 151 II KG Radfeld dem Ersteher Franz A*** um das Meistbot von 16,5 Mill S zugeschlagen. Mit Verteilungsbeschluß des Bezirksgerichtes Rattenberg vom 11.3.1986, E 108/83-141, wurden nicht strittige Vorzugsposten von 17.470 S und 57.042 S, zusammen 74.512 S zugewiesen, ferner in der bücherlichen Rangordnung 1. dem betreibenden Gläubiger Dr.Werner S*** (= beklagte Partei) a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Liegenschaft EZ 3 KG Verditz stand vorerst je zur Hälfte im Eigentum des Erst- und der Zweitbeklagten, den Eltern des Drittbeklagten. Vor dem Jahr 1974 errichtete der Drittbeklagte auf dieser Liegenschaft im Hinblick auf wiederholte Zusagen seiner Eltern, ihm die Liegenschaft zu übertragen, ein Haus, das als Superädifikat in seinem Eigentum steht. Dementsprechend wurde am 17. Jänner 1974 zwischen dem Erst- und der Zweitbeklagten einerseits und dem Drittbek... mehr lesen...
Norm: GBG §30
Rechtssatz: Es ist zulässig, Hypotheken den Vorrang vor einem eingetragenen Belastungsverbot und Veräußerungsverbot einzuräumen. Entscheidungstexte 8 Ob 528/87 Entscheidungstext OGH 23.04.1987 8 Ob 528/87 Veröff: SZ 60/68 = ÖBA 1987,842 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0060553 ... mehr lesen...
Norm: GBG §14 Abs2GBG §30
Rechtssatz: Das vorgetretende Recht muß hinlänglich bestimmt und im Grundbuch bereits eingetragen sein oder wenigsten gleichzeitig eingetragen werden. Der Grundsatz, daß für künftig erst einzutragende Forderungen der Vorrang nicht eingetragen werden kann, gilt nicht für die Änderung des Ranges von Höchstbetragshypotheken. Entscheidungstexte 8 Ob 528/87 Entsc... mehr lesen...
Norm: EO §210 IVEEO §210 IVGEO §210 VFEO §216 Abs2 IIIhGBG §14GBG §30
Rechtssatz: Die bücherliche Eintragung eines beweglichen Zinsfusses ist unzulässig. Wurde aber in der Eintragung zugrundeliegenden Urkunde ein bestimmter Zinsfuß vereinbart und gleichzeitig dessen materiellrechtlich wirksame Abänderung vorgesehen, so handelt es sich um einen "veränderlichen" Zinsfuß mit Eintragung eines Höchstbetrages, dessen Eintragung als zulässig anzusehen... mehr lesen...