Begründung: Zur Sicherung des Anspruchs der klagenden Partei auf Einverleibung von Miteigentumsanteilen verbunden mit Wohnungseigentum an zwei Objekten (Wohnung und KFZ-Abstellplatz) erließen die Vorinstanzen ein Belastungs- und Veräußerungsverbot. Die beklagte Partei zeigt in ihrem außerordentlichen Revisionsrekurs keine erhebliche Rechtsfrage auf. Rechtliche Beurteilung 1. Die Vorinstanzen qualifizierten die zwischen den Streitteilen geschlossene Vereinbaru... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden und die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek sowie die Hofräte Dr. Höllwerth und Mag. Wurzer als weitere Richter in der Grundbuchsache der Antragsteller 1. Mathilde P*****, geboren am *****, und 2. Helmut P*****, geboren am *****, beide *****, beide vertreten durch Dr. Klaus Plätzer, Rechtsanwalt in Salzburg, wegen Einverleibung des Eigentumsrechts und anderer Grundbuchshandlungen... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Die Antragstellerin beantragte am 25. 5. 2009 unter Vorlage einer Pfandurkunde ob der dem Rene W***** gehörigen Liegenschaftshälfte der EZ 2566 Grundbuch ***** die Einverleibung des Pfandrechts im Höchstbetrag von 350.000 EUR. Die mit dem Gesuch vorgelegte Pfandurkunde war vom Schuldner am 9. 10. 2008, von der Pfandnehmerin und Antragstellerin am 23. 1. 2009 unterfertigt worden. In der gesamten Pfandurkunde ist an keinem Ort die Firmenbuchnummer der Antragstell... mehr lesen...
Begründung: Unter Vorlage einer als „Verwalterbestellung" übertitelten, mit 20. 6. 2007 datierten und beglaubigt sowohl von der Miteigentümerin Gemeinnützige Bau- und Siedlungsgesellschaft N***** Gesellschaft m.b.H. als auch der Verwalterin A***** Immoblientreuhand Gesellschaft m.b.H. unterfertigten Urkunde begehrte die Antragstellerin die Ersichtlichmachung ihrer Bestellung zum Verwalter der Liegenschaft. Das Erstgericht wies diesen Antrag mit der
Begründung: ab, zur Verwalterbes... mehr lesen...
Norm: GBG §27GBG §52GBG §94 Z3 DGBG §94 Z4 EWEG 2002 §19 Satz2 idF WRN 2006WEG 2002 §32 Abs2
Rechtssatz: a) Das Grundbuchsgericht hat auf Grund der durch die WRN 2006 neu gefassten Bestimmung des § 19 WEG 2002 die Rechtmäßigkeit der Verwalterbestellung aus Anlass der beantragten Ersichtlichmachung nicht mehr zu prüfen, sondern nur die Grundbuchstauglichkeit der Bestätigungsurkunde. Dazu bedarf es der Vorlage eines die Verwalterbestellung „einde... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** bestehend aus dem GST-NR 281. Beim Erstgericht am 4. 6. 2004 zu TZ 6372/04 einlangend stellte die a***** Rechtsanwälte GmbH (FN 227092i) in Vertretung aller Antragsteller unter Berufung auf „Vollmacht gem. §§ 77 GBG und 30/2 ZPO" den Antrag auf Einverleibung eines Pfandrechts im Höchstbetrag von 2,405.000 Euro für die Sparkasse K*****, T***** Sparkasse *****, ob der Liegenschaft EZ *****. Als Grundlage für... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Baumann, Dr. Hurch, Dr. Kalivoda und Dr. Höllwerth als weitere Richter in der Grundbuchssache der Antragstellerin Brigitte B*****, vertreten durch Mag. Michael Rudnigger, Rechtsanwalt in Wien, wegen Ersichtlichmachung des Verwalters in der *****, gegen den Beschluss des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann, Dr. Baumann sowie die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Grundbuchsache der klagenden Partei Eigentümergemeinschaft des Hauses *****, vertreten durch Wanek & Kunze, Rechtsanwaltspartnerschaft in Wien, wider die beklagte Partei D... mehr lesen...
Norm: GBG §26GBG §27
Rechtssatz: Auch öffentliche Urkunden müssen den Erfordernissen der §§ 26, 27 GBG entsprechen. Entscheidungstexte 5 Ob 91/03y Entscheidungstext OGH 02.06.2003 5 Ob 91/03y 5 Ob 108/12m Entscheidungstext OGH 04.07.2012 5 Ob 108/12m Vgl; Beisatz: Ein Enteignungsbescheid ist auch ohne Angabe der Firmenbuchnummer de... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann, Dr. Baumann und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Grundbuchssache der antragstellenden Partei N. und G. J*****, vertreten durch Hoffmann-Ostenhof Rechtsanwalts GmbH, Wien, wegen Ersichtlichmachung einer neuen Hausverwaltung, über den ... mehr lesen...
Begründung: Die Liegenschaften EZ ***** des Grundbuchs 56.508 Elsbethen stehen im grundbücherlichen Eigentum der A***** GmbH in G*****. Auf allen drei Liegenschaften ist zu TZ 4985/2001 die bis einschließlich 12. 4. 2002 wirksame Rangordnung für die beabsichtigte Verpfändung für eine Forderung von ATS 39,200.000,-- angemerkt. Die Antragstellerin (eine Bank) begehrte am 5. 4. 2002 auf Grund der Pfandbestellungsurkunde vom 2. 1./25. 1. 2001, des Rangordnungsbeschlusses vom 12. 4. 20... mehr lesen...
Begründung: Die A ***** GmbH in G***** ist Eigentümerin der Liegenschaften EZ *****, ***** und ***** im GB *****. Auf allen drei Liegenschaften ist zu TZ 4986/01 die Rangordnung für die beabsichtigte Verpfändung bis zum Höchstbetrag von S 15 Mio mit der Rechtswirksamkeit bis einschließlich 12. 4. 2002 angemerkt. Mit Antrag vom 5. 4. 2002 begehrte die Antragstellerin, aufgrund der Pfandbestellungsurkunde vom 10. 11./23. 11. 1999, des Rangordnungsbeschlusses vom 12. 4. 2001 und der ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Wohnungseigentümergemeinschaft begehrt von der beklagten Mit- und Wohnungseigentümerin klagsweise den Betrag von EUR 1.511,56 aus dem Titel rückständiger Bewirtschaftungskosten im Zeitraum Mai 2001 bis September 2001 und verband mit dieser Mahnklage einen Antrag auf Anmerkung der Klage nach § 13c Abs 3 und 4 WEG bei den 94/1369 Anteilen der Beklagten an der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****. In der Klage wird das Vertretungsverhältnis der klagenden Wohn... mehr lesen...
Begründung: Mit der vorliegenden Klage begehrt die Wohnungseigentümergemeinschaft des Hauses Klammergasse 2/Schlagergasse 7 vom beklagten Masseverwalter der (Mehrheits-)Mit- und Wohnungseigentümerin die Bezahlung des Klagsbetrages als Schadenersatz aus von ihr veranlasster unbefugter Bauführung. Für die Forderung bestehe ein Vorzugspfandrecht gemäß § 13c WEG. In der Klage berief sich der Klagevertreter darauf, dass ihm die klagende Wohnungseigentümergemeinschaft vertreten durch die... mehr lesen...
Begründung: Unter Vorlage von vier Vollmachten (jeweils in Urschrift und Kopie) bgehrte die Antragstellerin beim Erstgericht die Ersichtlichmachung des Namens und der Adresse des im
Spruch: angeführten Verwalters in der Einlage EZ *****. Die Unterschriften auf den Vollmachten stimmen mit Namen von Personen überein, die zusammen über die Mehrheit der Miteigentumsanteile der betreffenden Liegenschaft - 3623 von insgesamt 6600 - verfügen. Das Erstgericht wies diesen Antrag ab, weil § 1... mehr lesen...
Begründung: Grundbücherlich zugeschrieben ist die EZ ***** GB ***** dem Thomas W*****, der am 8. 3. 1995 verstorben ist. Mit Einantwortungsurkunde des Bezirksgerichtes Josefstadt vom 14. 2. 1996, GZ 2 A 164/95s-25, wurde Herma W***** als Alleinerbin die Verlassenschaft nach Thomas W***** eingeantwortet. Hinsichtlich der gegenständlichen Liegenschaft war Margarete B***** Vermächtnisnehmerin nach Thomas W*****. Mit Amtsurkunde gemäß § 178 AußStrG des Bezirksgerichtes Josefstadt vom 1... mehr lesen...
Begründung: Mit Klage vom 14. 5. 2001 begehrte die Wohnungseigentümergemeinschaft des Hauses ***** vom beklagten Mit- und Wohnungseigentümer Zahlung von S 5.271,59 sA an rückständigen Bewirtschaftungskosten für die Monate März bis Mai 2001. Gleichzeitig mit der Klage werde der Antrag auf Anmerkung dieser Klage im Grundbuch ob den 172/10.285 Anteilen des Beklagten auf der EZ ***** Grundbuch ***** gestellt. In der Klage berief sich der Rechtsanwalt Dr. Roland K***** auf eine ihm ertei... mehr lesen...
Begründung: Der am ***** geborene Johann H***** ist grundbücherlicher Eigentümer von 651/10000 mit Wohnungseigentum an W 11 verbundenen Anteilen der Liegenschaft EZ ***** (B-LNR 19). Am 5. 2. 1999 stellte er der R***** reg. GenmbH folgende notariell beglaubigte "Vollmacht zur Veräußerung von Liegenschaften" aus: "Johann H***** ... ist Eigentümer der ... Liegenschaft ... Der Genannte bevollmächtigt und ermächtigt nunmehr für sich und seine Rechtsnachfolger die R***** reg. GenmbH, im ... mehr lesen...
Norm: GBG §26GBG §27GBG §94 Abs1 Z3 D
Rechtssatz: Gemäß § 160 Abs 1 BAO dürfen Eintragungen in das Grundbuch, denen Rechtvorgänge über den Erwerb von Grundstücken zugrundeliegen, mit hier nicht wesentlichen Ausnahmen, erst dann vorgenommen werden, wenn eine Bescheinigung des Finanzamts vorliegt, dass der Eintragung hinsichtlich der Grunderwerbssteuer und der Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer Bedenken nicht entgegenstehen (Unbedenklichkeitsb... mehr lesen...
Begründung: Die Vorinstanzen hatten Bedenken im Sinn des § 94 Abs 1 Z 3 GBG gegen die begehrte Einverleibung des Eigentumsrechts der Antragstellerin, weil ihr Begehren durch den Inhalt der vorgelegten Urkunden nicht begründet erschien. Konkret sei die in der vorgelegten Unbedenklichkeitsbescheinigung gelegene Mitteilung an das Grundbuchsgericht, dass der Eintragung eines bestimmten Erwerbsvorganges Bedenken der Abgabenbehörde nicht entgegenstünden, im vorliegenden Fall nicht geeign... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller hat am 7. 9. 2000 beim Erstgericht auf Grund des Kaufvertrages vom 9. 6. 2000 sowie der Freilassungserklärung vom 5. 9. 2000 die Abschreibung des Grundstückes 3318/45 vom Gutsbestand der Liegenschaft EZ ***** unter Mitübertragung der Ersichtlichmachung einer Dienstbarkeit (A2-LNR 2 a), des Eigentumsrechtes (B-LNR 1), der zu TZ 884/2000 eingetragenen Anmerkung der Rangordnung für die Veräußerung und mehrerer Wiederkaufsrechte (C-LNR 1 a, 4 a und 5 a)... mehr lesen...
Norm: GBG §27GBG §52GBG §94 Abs1 Z4 EWEG idF 3.WÄG §17 Abs2WEG 2002 §19
Rechtssatz: Für die Ersichtlichmachung von Name und Anschrift des Verwalters ist die Vorlage eines den Bestellungsbeschluss beurkundenden Schriftstückes erforderlich, das - mangels besonderer Vorschriften - nach den allgemeinen Bestimmungen der §§ 27 und 52 GBG zu beurteilen ist. § 27 Abs 1 GBG ist dabei einschränkend auszulegen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Zu TZ 4790/97 des Erstgerichtes war ob der im
Kopf: dieser Entscheidung angeführten Liegenschaft die grundbücherliche Ersichtlichmachung der Zweitantragstellerin als Verwalterin auf Grund des in Urschrift vorgelegten Bestellungsbeschlusses vom 27.6.1997 (Protokoll über die Miteigentümerversammlung) bewilligt worden. Dieser (vom Rechtspfleger gefaßte) Bewilligungsbeschluß wurde über Rekurs einiger Miteigentümer vom Grundbuchsrichter (§ 11 Abs 3 RPflG mit Beschluß vo... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies dieses Eintragungsgesuch ab. Als einzigen Grund für seine Entscheidung gab es dabei an, daß die Zeichnungsberechtigung des beim Abschluß des gegenständlichen Kaufvertrags für die Zweitantragsgegnerin handelnden Landesparteiobmanns und Landeshauptmann- stellvertreters Dr.Michael A***** nicht ordnungsgemäß nachgewiesen worden sei. Seine Unterschrift "als Landesparteiobmann" sei zwar notariell beglaubigt, doch fehle es an einem Beleg, daß die Satzu... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin begehrte die Einverleibung des Pfandrechtes zu Gunsten einer Darlehensforderung von S 300.000,--, die Anmerkung des Kautionsbandes und der Löschungsverpflichtung gemäß § 469 a ABGB sowie die Einverleibung des Vorranges dieses Pfandrechtes vor bücherlichen Rechten des Karl R***** ob der im
Kopf: dieser Entscheidung genannten Liegenschaft. Die Antragstellerin legte an Urkunden den von Organen der Antragstellerin (ohne Angabe des Ortes, des Tages, M... mehr lesen...
Norm: GBG §26GBG §27GBG §94 Abs1 Z2 CGBG §94 Abs1 Z4 E
Rechtssatz: Durch die Heftung mehrerer Urkunden wird das dadurch entstehende Urkundenkonvolut nicht zu einer einzigen Urkunde. Gerade wenn die zu einem Rechtsgeschäft erforderlichen Urkunden sukzessive errichtet werden, wie es im Hypothekengeschäft üblich ist und wie auch von den Parteien in dieser Rechtssache vorgegangen wurde, kann die unzweifelhaft zu einer der beiden Urkunden (hier: Vor... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund des Kaufvertrages vom 27.Dezember 1956 ist im Grundbuch Klagenfurt ***** das Eigentumsrecht an der Liegenschaft für die "Förderative Volksrepublik Jugoslawien" einverleibt. Am 10.Jänner 1992 langte beim Buchgericht der Antrag der "Föderativen Volksrepublik Jugoslawien", vertreten durch das "Generalkonsulat der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien in Klagenfurt", dieses vertreten durch den Generalkonsul Marijan M*****, vertreten durch Dr.Matthäus Grilc, R... mehr lesen...