Begründung: Die Klägerin und der Beklagte führten eine Lebensgemeinschaft. Im März 2001 zogen sie mit dem 1998 geborenen gemeinsamen Kind in eine Wohnung des Beklagten ein. Sofern der Beklagte in Wien war, hielt er sich in dieser Wohnung auf. Im Herbst 2001 traten in der Beziehung der Streitteile Probleme auf. Im Dezember 2001 beauftragte der Beklagte einen Rechtsanwalt mit der Erstellung eines Vertragsentwurfs über die Schenkung seiner nur der Zusage der
Begründung: von Wohnungseig... mehr lesen...
Begründung: Zu der Liegenschaft EZ 940 Grundbuch ***** mit dem Grundstück Nr. 1485/1 Baufläche als Stammeinlage besteht aufgrund des Baurechtsvertrags vom 31. Oktober 2003 die Baurechtseinlage EZ 986 Grundbuch *****. Ob dieser Baurechtseinlage ist zu C-LNR 3a das Pfandrecht im Betrag von 103.000 EUR zugunsten der B***** einverleibt. Die Antragstellerin ist die alleinige Baurechtsberechtigte. Mit dem angefochtenen Beschluss bewilligte das Erstgericht aufgrund des Schenkungsvertrag... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Vizepräsidenten Dr. Gerstenecker als Vorsitzenden sowie die Hofräte Univ.-Prof. Dr. Bydlinski, Dr. Fichtenau, Dr. E. Solé und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der verbundenen Rechtssachen der klagenden Parteien 1.) Rupert L***** und Romana L*****, sowie 2.) Johann W*****, alle vertreten durch Dr. Michael Tischler, Rechtsanwalt in Tamsweg, gegen die beklagten Parteien 1.) Franz W*****, und 2.) Johanna W***... mehr lesen...
Begründung: Mit Kaufvertrag vom 24. 1./29. 1. 2008 kauften die Antragsteller die 42/1060-stel Anteile B-LNR 14 der EZ ***** GB *****, mit welchen das Wohnungseigentum an W 5 untrennbar verbunden ist. Die Käufer und Antragsteller erwarben den Kaufgegenstand unter gleichzeitiger
Begründung: des gemeinsamen Wohnungseigentums der Partner. Punkt 8. des Kaufvertrags hat folgenden Inhalt: „8. Wohnrecht Die Käufer räumen sich hiermit wechselseitig das höchstpersönliche Recht ein, die vert... mehr lesen...
Begründung: Die Erstantragstellerin ist Alleineigentümerin der im
Kopf: genannten Liegenschaft (bestehend aus zwei Grundstücken, und zwar Wald mit 12.802 m² und Baufläche mit 312 m² samt einem darauf befindlichen Wohnhaus), die zu C-LNR 2a mit einem Fruchtgenussrecht gemäß Punkt Fünftens des Übergabsvertrags vom 1. Dezember 2000 für ihren Großvater belastet ist; dieser Vertragspunkt nimmt vom Fruchtgenuss das Waldgrundstück aus. Zugunsten des Großvaters ist weiters ein Belastungs- ... mehr lesen...
Norm: AllgGAG §7 Abs2GBG §9GBG §12 litbGBG §20nö GSLG §22 Abs2
Rechtssatz: Die „Einverleibung" eines zunächst bescheidmäßig nach den einschlägigen Bestimmungen des nö GSLG eingeräumten, in der Folge von den Parteien des Agrarverfahrens mit Genehmigung des Obersten Agrarsenats (OAS) „vereinbarten" Bringungsrechts ob dem „dienenden Grundstück" unter gleichzeitiger Ersichtlichmachung des Rechts beim „herrschenden Grundstück" ist nicht möglich. Bei... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller war grundbücherlicher Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** GB *****. Nunmehr ist ob dieser Liegenschaft aufgrund des Übergabsvertrags vom 11. Dezember 2006 das Eigentumsrecht des Ing. Klaus H***** im Rang 2435/2006 einverleibt. Zum Gutsbestand der Liegenschaft gehören die GST-NR 929/2, 944, 946 und 947. Die Revisionsrekurswerber Gertrude S***** und Joachim S***** sind jeweils Hälfteeigentümer der EZ ***** GB *****. Zum Gutsbestand dieser Liegenschaft ... mehr lesen...
Begründung: Ob der Liegenschaft EZ ***** GB ***** ist Ingrid K*****, geborene G*****, geboren am *****, als grundbücherliche Eigentümerin eingetragen. Sub C-LNR 1a ist das „Wohnungsrecht auf die Dauer des Ledigenstandes gem Abs Viertens Übergabsvertrag 1969-05-28 für Hermann H***** geb *****" einverleibt. Punkt Viertens des Übergabsvertrags vom 28. 5. 1969 lautet: „Viertens: Als weitere Gegenleistung für diese Übergabe bedingt sich der Übergeber zugunsten seines Sohnes Hermann G**... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller begehrten aufgrund des Einantwortungsbeschlusses vom 21. 6. 2006, der Ergebnisse der Verlassenschaftsabhandlung, insbesondere eines Erbenübereinkommens vom 28. 4. 2006, sowie weiterer Urkunden unter anderem die Einverleibung der Dienstbarkeit des Wohnrechts im Sinne und im Umfang des Protokolls vom 28. 4. 2006 für Maria Anna H***** auf der Liegenschaft EZ *****. Das Erstgericht wies diesen Antrag mit der
Begründung: ab, dass im zitierten Protokoll das ... mehr lesen...
Begründung: Nachdem 2/9 Anteile des Verpflichteten an einer Liegenschaft einer Überbieterin zugeschlagen worden waren, wies das Exekutionsgericht in seinem Meistbotsverteilungsbeschluss u.a. aus dem Kapitalsbetrag unter Punkt 13.) der betreibenden Bank das restliche Meistbot von 9.424,87 EUR zur (vollständigen) Berichtigung der Zinsen und Kosten sowie zur teilweisen Tilgung des Kapitals zu; dazu kamen noch 20,65 EUR aus dem Zinsenzuwachs. Außerdem hob es das zu ClNR 3a auf der gan... mehr lesen...
Begründung: Der Erstbetreibende ist zu 133/160, der Zweitbetreibende zu 27/160 Anteilen Eigentümer der in einer näher genannten Katastralgemeinde gelegenen Liegenschaft EZ 30, die u.a. das Grundstück (GSt) 390 (Wald) umfasst. Die beiden Verpflichteten sind je zur Hälfte Eigentümer der in derselben Katastralgemeinde gelegenen Liegenschaft EZ 21, die u.a. aus dem GSt 372/1 (bau- und landwirtschaftlich genutzte Fläche, Wald und Gewässer steh. und Sonstige) besteht. Im Verfahren AZ 7 ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ 982 GB *****, die aus den Grundstücken 1726/8 und 1726/9 besteht. Zur TZ 1840/96 ist die Eröffnung dieser Einlage für die Grundstücke 1726/8 und 1726/9 aus der EZ 67 angemerkt. Alleineigentümer dieser Liegenschaft, die unter anderem aus dem Grundstück 1726/1 besteht, ist Wolfgang H*****. Im A2-Blatt der EZ 67 ist zu TZ 3344/80 und TZ 1944/03 die Grunddienstbarkeit des Gehens und Fahrens an den Grundstücken 17... mehr lesen...
Norm: ABGB §1284 BeGBG §12GBG §13GBG §136 Abs3
Rechtssatz: Leibrenten nach § 1284 ABGB können entweder in ziffernmäßig bestimmter Höhe ohne Wertsicherung als Hypothek oder als Reallast verbüchert werden. Unter welchen spezifischen Voraussetzungen im Lichte der Grundbuchsberichtigung nach § 136 GBG vom Erlöschen von Ansprüchen auf wiederkehrende Leistungen ausgegangen werden kann und deshalb die Löschung derartiger Rechte iS des § 136 Abs 1 GBG ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist grundbücherlicher Eigentümer der Liegenschaft EZ 327 GB *****. Ob dieser Liegenschaft ist sub C-LNR 2 folgendes Pfandrecht einverleibt: „2a 919/1974 Leibrentenvertrag 1973-09-28 Pfandrecht monatl 2.000,-- Leibrente für Ludwig S***** 2b 919/1974 Vollstreckbarkeit gem § 3 NotO" 2b 919/1974 Vollstreckbarkeit gem Paragraph 3, NotO" Der Antragsteller begehrte ob der ihm gehörigen Liegenschaft EZ 327 GB ***** im Dorf die aus dem
Spruch: näher er... mehr lesen...
Begründung: Mit gerichtlichem Vergleich vom 15. Juli 1999, berichtigt durch Anerkenntnisurteil des Bezirksgerichts Kufstein vom 30. Juni 2000 (im Folgenden nur kurz Vergleich), verpflichtete sich der Kläger eine bestimmte Grundstücksteilfläche („Trennstück 1", im Folgenden nur Teilfläche), die ihm zuvor vom Beklagten übergeben und in sein Eigentum übertragen werden sollte, in näher beschriebener Weise abzuzäunen bzw. eine Grenze mit einer Kette abzusichern. Mit Kaufvertrag vom 1. ... mehr lesen...
Begründung: In EZ ***** Grundbuch ***** ist das Eigentumsrecht unter B-LNR 2 für Ambros R***** zu einem Drittel und unter B-LNR 3 für Elfriede R***** zu zwei Dritteln einverleibt. Aufgrund eines Übergabsvertrages vom 16. 10. 2002 wurde ob beiden Anteilen das Eigentumsrecht für Peter R***** vorgemerkt. Gegen den vormerkten Eigentümer wurden ua die Dienstbarkeit des Gehens, Fahrens und des Viehtriebes (C-LNR 10), die Dienstbarkeit des Wasserbezuges und der Wasserleitung (C-LNR 11) u... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Eigentümer einer aus zahlreichen Parzellen bestehenden land- und forstwirtschaftlich genutzten Liegenschaft, die als dienendes Gut mit der Dienstbarkeit der Weide zu Gunsten mehrerer herrschender Liegenschaften belastet ist. Der Beklagte ist Eigentümer einer herrschenden Liegenschaft. Ihm steht das Weideauftriebsrecht für vier Stück Hornvieh zu. Er hat von sechs anderen Eigentümern von herrschenden Grundstücken jeweils Teilflächen, in einem Fall a... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Eigentümer der Liegenschaft EZ 18 KG *****. Mit Kaufvertrag vom 1. 2. 1990 verkaufte Andreas Z*****, geboren am 13. 4. 1944 dem Antragsteller die mit seiner Liegenschaft EZ 17 KG ***** realrechtlich verbundenen Miteigentumsanteile zu 1/35-Anteilsrecht am Gemeinschaftsbesitz Agrargemeinschaft ***** I und II EZ 58 KG ***** mit allen Rechten und Pflichten. Mit Übergabsvertrag vom 28. 12. 2000 übergab Andreas Z*****, geboren am 13. 4. 1944 die Liegensc... mehr lesen...
Norm: ABGB §530 AGBG §12
Rechtssatz: Öffentlich-rechtliche Reallasten sind solche, die auf einem öffentlich-rechtlichen Titel (in der Regel einem Bescheid) beruhen. Ihr Bestand hängt nicht von der Eintragung im Grundbuch ab. Entscheidungstexte 3 Ob 168/02f Entscheidungstext OGH 28.11.2002 3 Ob 168/02f European Case Law Identifier (... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Alleineigentümer zweier Liegenschaften, bestehend aus je einem Grundstück (jeweils begrünte Bauflächen). Im Grundbuch ist bei beiden Liegenschaften unter C-LNr 1a zu "TZ eines anderen Gerichtes 4717/1930" die Reallast der Verpflichtung zur Tragung der Kosten der Wasser- und Lichtleitung sowie erstmaligen Straßenherstellung für die beklagte niederösterr. Marktgemeinde einverleibt. Gemäß C-LNr 1b wurden jeweils diese Eintragungen aus einer anderen EZ übert... mehr lesen...
Begründung: Die verfahrensgegenständliche Liegenschaft steht im bücherlichen Eigentum der Maria H*****; sie wurde ihr von der Antragstellerin geschenkt. Im Schenkungsvertrag räumte Maria H***** der nunmehrigen Antragstellerin verschiedene Rechte ein. Die diesbezügliche Vertragsbestimmung lautet auszugsweise: "III. Einräumung von Rechten 1. Als teilweises Entgelt für die mit der Schenkung vorgenommene Übergabe räumt die Geschenknehmerin der Geschenkgeberin nachstehende Rechte ein und... mehr lesen...
Norm: GBG §12GBG §94 Abs1 Z3
Rechtssatz: Sollen Versorgungsleistungen für den Übergeber einer Liegenschaft durch die Einräumung einer "Reallast" gesichert werden und wird vom neuen Liegenschaftseigentümer auch ausdrücklich in die Einverleibung einer "Reallast" eingewilligt, ist eine Übernahme der Leistungspflicht durch den Besteller für sich und seine Rechtsnachfolger im Eigentum der Liegenschaft anzunehmen. Eine ausdrückliche Erklärung des Bes... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerinnen beantragten in ihrem Grundbuchsgesuch im Wesentlichen die Teilung eines Grundstückes einer im Eisenbahnbuch intabulierten Liegenschaft, die Abschreibung von Grundstücken (Teilflächen) aus Einlagezahlen des Eisenbahnbuches und des allgemeinen Grundbuches, die Zuschreibung zu (teils neu zu eröffnenden) Einlagezahlen des allgemeinen Grundbuches sowie die Einverleibung des Eigentumsrechtes für die Erstantragsstellerin und von Dienstbarkeiten bzw Realla... mehr lesen...
Begründung: Alois O***** ist Alleineigentümer der EZ ***** GB *****. Unter C-LNr 2a ist das Wohnungsrecht gemäß Punkt 2 des Übereinkommens vom 11. 4. 1969 für Herbert O***** und C-LNr 4a das Wohnungsrecht gemäß Punkt 5 desselben Übereinkommens für Paula M***** einverleibt. Nach dem Grundbuchsstand besteht die EZ ***** GB ***** aus folgenden Grundstücken 1220/1 LN im Ausmaß von 72 m² 1225 Wald im Ausmaß von 1.223 m² 1226 LN im Ausmaß von 180 m² 1227/1 Baufläche (Gebäude) und LN im A... mehr lesen...
Begründung: Beide Vorinstanzen haben das Begehren des Antragstellers auf Einverleibung seines Eigentumsrechtes unter Mitübernahme der zu C-LNR 3a, 4a, 6a, 7a, 8a, 9a, 10a und 11a intabulierten Belastungen abgewiesen, weil sie das in § 364c ABGB für die Verbücherung eines rechtsgeschäftlichen Veräußerungs- und Belastungsverbots geforderte besondere Naheverhältnis zwischen Verbotsberechtigtem und Verbotsbelastetem für nicht ausreichend dargetan hielten. Beide Vorinstanzen haben d... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind je zur Hälfte Eigentümer der EZ 559, Stefan K***** ist Alleineigentümer der EZ 4, beide Grundbuch *****. Mit den vorliegenden Grundbuchsgesuch begehren die Antragsteller die Bewilligung folgender Grundbuchshandlungen: ob der EZ 4 Grundbuch ***** 1. die Teilung des Grundstücks 4557/1 landwirtschaftlich genutzt in selbst und das Trennstück 1 2. die Abschreibung des Trennstücks 1 aus dem Grundstück Nr 4557/1 unter Mitübertragung der Dienst... mehr lesen...
Begründung: Adolf V***** und Johanna V***** sind je zur Hälfte grundbücherliche Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****, welche die Grundstücke 367 (Baufläche), 89 und 90 (je Baufläche) umfasst. Auf dem Grundstück 89 ist das Haus ***** errichtet. Mit Kaufvertrag vom 18. Februar 2000/2. Februar 2000 veräußerten die Grundeigentümer den Ö***** B***** unter Beitritt der E*****-Aktiengesellschaft das im Teilungsplan des Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen DI Diet... mehr lesen...
Begründung: Die Verbücherung des verfahrensgegenständlichen Übergabsvertrages wurde vom Erstgericht nur hinsichtlich der jetzt ebenfalls antragsgemäß erledigten Punkte abgelehnt, und zwar mit der
Begründung: , daß sich das den Übergebern eingeräumte Wohnungsrecht nach dem Vertragswortlaut nur auf die Liegenschaft EZ 41 ***** mit dem Haus H***** beziehe und daß dort auch die vereinbarten Wartungs- und Pflegeleistungen zu erbringen sind. Ob das Wohnungsrecht auch auf der zweiten Übe... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Eigentümer von 5/9 Anteilen der Liegenschaft EZ *****. Die übrigen Miteigentümer sind Friedrich K***** zu 2/9 und Ingrid K***** zu 2/9. Zur Liegenschaft gehören drei Grundstücke, darunter das Grundstück ***** Baufläche (begrünt) und das Grundstück ***** Baufläche mit dem Haus K*****straße 20. In einem Übereinkommen vom 1. 7. 1998 räumte der Antragsteller Frau Renate K***** ein die genannte Liegenschaft betreffendes Fruchtgenußrecht nach Maßgab... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat (übereinstimmend mit dem Erstgericht) das auf § 136 GBG gestützte Begehren der Antragsteller, ein ihre Liegenschaft belastendes Wiederkaufsrecht zu löschen, weil die Frist für dessen Ausübung längst (nämlich am 31. Dezember 1965) abgelaufen sei, aus folgenden Erwägungen als nicht berechtigt angesehen: Das Rekursgericht hat (übereinstimmend mit dem Erstgericht) das auf Paragraph 136, GBG gestützte Begehren der Antragsteller, ein ihre Liegenschaf... mehr lesen...