Begründung: Der Eigentümer der Liegenschaft Grundbuch 33035 Mitterpullendorf EZ ***** erwirkte zu TZ 1376/2003 eine Rangordnung für die beabsichtigte Verpfändung im Ausmaß von EUR 30.000,--. Diese Rangordnung wurde unter C-LNr 1a angemerkt. Sie wurde zu TZ 450/2004 (teilweise) ausgenützt, wobei vom Erstgericht zugunsten der R***** ***** O***** reg.Gen.m.b.H. unter C-LNr 1b ein Höchstbetragspfandrecht im Ausmaß von EUR 20.000,-- eingetragen wurde. Im Hinblick auf den Umstand, dass di... mehr lesen...
Norm: GBG §104
Rechtssatz: Wenn ein Vollzugsfehler des Grundbuchsgerichts eine Rechtsfolge für Dritte nach sich ziehen könnte, setzt eine Berichtigung eine Einigung zwischen den Beteiligten voraus. Die Gutgläubigkeit des Dritten kann grundsätzlich nur im ordentlichen Rechtsweg geklärt werden. Entscheidungstexte 37 R 72/07y Entscheidungstext LG Eisenstadt 12.06.2007 37 R 72/07... mehr lesen...
Norm: EO §210 IVGEO §214EO §216 IIGBG §104
Rechtssatz: Die Verteilung kann erst stattfinden, wenn der maßgebende Grundbuchstand endgültig bekannt ist, also dem Exekutionsgericht ein wirklich auf den neuesten Stand ergänzter Buchauszug, der auch über den Ausgang eines schon angemerkten Berichtigungsverfahrens Aufschluß gibt, vorliegt. Entscheidungstexte 3 Ob 50/82 Entscheidungstext OGH 1... mehr lesen...
Norm: EO §210 IVGEO §213 VEO §214EO §216 IIGBG §104
Rechtssatz: Sobald dem Exekutionsgericht zur Kenntnis gebracht wird, daß eine ganz bestimmte Eintragung im Grundbuch fehlerhaft ist, kann eine solche Fehlerhaftigkeit nur in dem dafür nach dem Gesetz vorgesehenen Grundbuchsverfahren behoben werden. Und nur wenn in einer dem äußeren Anscheine nach korrekten Weise die Berichtigung eines Fehlers noch während der Verteilungstagsatzung vorgenommen ... mehr lesen...
Norm: GBG §104GBG §130 ffGBG §136LiegTeilG §15 ffZPO §430
Rechtssatz: Für die Berichtigung der unrichtig angeordneten Verbücherung eines Anmeldungsbogens sind die Bestimmungen des GBG (§§ 104, 130 ff) maßgebend. Entscheidungstexte 5 Ob 19/69 Entscheidungstext OGH 12.02.1969 5 Ob 19/69 Veröff: EvBl 1969/270 S 400 5 Ob 129/01h ... mehr lesen...
Norm: GBG §104GBG §126GBG §136
Rechtssatz: Kein außerordentlicher Revisionsrekurs im Verfahren nach §§ 104 und 136 GBG. Entscheidungstexte 5 Ob 160/63 Entscheidungstext OGH 09.05.1963 5 Ob 160/63 Veröff: EvBl 1963/471 S 634 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0060697 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: GBG 1955 §104
Rechtssatz: Richtigstellung einer zwangsweisen Pfandrechtseintragung im Grundbuchsverfahren gegen den Widerspruch eines nachfolgenden Pfandgläubigers. Entscheidungstexte 1 Ob 760/26 Entscheidungstext OGH 18.12.1926 1 Ob 760/26 Veröff: SZ 8/344 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1926:RS0060... mehr lesen...