Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Reinhold H*****, vertreten durch Dr. Werner Beck, Rechtsanwalt in Innsbruck, gegen die beklagte Partei M***** Aktiengesellschaft, *****, vertreten durch Dr. Thomas Stoiberer, Rech... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen des Heinrich H***** (im Folgenden Gemeinschuldner genannt), der am 24. 6. 1999 als Beifahrer in seinem PKW tödlich verunglückt ist. Der PKW wurde vom Schwiegersohn des Gemeinschuldners, dem tunesischen Staatsangehörigen Samir T*****, gelenkt, der über eine am 7. 3. 1995 in Tunesien ausgestellte, zum Unfallszeitpunkt in Österreich nicht gültige Lenkerberechtigung verfügte. T***** war dem Ersuchen sein... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil - das auch unbekämpft gebliebene Teilfreisprüche enthält - wurden auf Grund des Wahrspruchs der Geschworenen schuldig erkannt: 1. Waltraud W***** (zu A/I bis V und D/) des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten Mordes nach §§ 75 und 15 StGB, teilweise als Beteiligte nach § 12 dritter Fall StGB, und (zu A/VI) des Verbrechens der absichtlichen schweren Körperverletzung nach § 87 Abs. 1 StGB; 2. Irene L***** (zu B/) des Verbrechens des ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Paul W***, der verschiedene Ehemann der Klägerin hatte mit der beklagten Partei eine Familien-Unfallversicherung abgeschlossen, der die Allgemeinen Bedingungen für die Unfall- und Fluggast-Unfall-Versicherung (U/Flug 1975) zugrundeliegen. Nach Art. 3 II 6 der U/Flug 1975 sind von der Versicherung Unfälle infolge von Schlaganfällen, von Geistes- oder Bewußtseinsstörungen (auch durch Alkohol- oder Rauschgifteinfluß) ausgeschlossen, es sei denn, daß diese Anfälle... mehr lesen...
Begründung: Der Vater des Klägers, der am 27.Mai 1944 geborene Dr.Wolfgang F***, hat bei der Beklagten eine Einzelunfallversicherung mit der Vertragsdauer vom 23.Juni 1982 bis 1.Juli 1992 abgeschlossen, aus welcher der Kläger beim unfallbedingten Ableben des Versicherungsnehmers bezugsberechtigt ist. die vereinbarte Versicherungssumme gegen berufliche und außerberufliche Unfälle beträgt bei Tod S 1.2 Mio. Dr.Wolfgang F***, der in Lustenau eine Zahnarztpraxis führte, verunglück... mehr lesen...
Norm: AUVB Art3 III Z7AUVB 1988 idF 1994 Art17 Z9BVB Unfalltod-Zusatzversicherung §3 Abs1 litbStGB §81 Abs2VersVG §6 Abs2 D
Rechtssatz: Der versicherungsrechtliche Haftungsausschluss der alkoholbedingten Beeinträchtigung des Bewusstseins bezieht sich nicht darauf, mit welcher Tätigkeit der Versicherungsnehmer rechnen musste, sondern bloß darauf, dass ein Unfall infolge einer Bewusstseinsstörung, sei sie auch durch Alkohol herbeigeführt worden e... mehr lesen...