Rechtssatz: BMJ Erlaß 25.7.1975 (ergangen zu Gw 192/75), ho Präs 1515/75 Zur Frage der inländischen Gerichtsbarkeit über Angehörige eines (österr) UNO-Kontingents. Entscheidungstexte Prä 1515/75 Entscheidungstext SON 25.07.1975 Prä 1515/75 mehr lesen...
Norm: StGB §65
Rechtssatz: § 65 Abs 4 Z 2 und 3 StGB gehen vom "Erledigungsprinzip" aus, demzufolge der Grundsatz der materiellen Rechtskraft auch in Ansehung ausländischer Urteile und Verfahrenseinstellungen gelten soll. Entscheidungstexte 9 Os 25/75 Entscheidungstext OGH 14.05.1975 9 Os 25/75 Veröff: ZfRV 1976,147 (mit Glosse von Liebscher) ... mehr lesen...
Norm: StGB §65StPO §281 Abs1 Z9 litbStPO §288 Abs2 Z3
Rechtssatz: Die inländische Gerichtsbarkeit zur Ahndung von Auslandstaten Fremder nach § 40 StG ist dann nicht gegeben, wenn der fremde Staat, auf dessen Gebiet der Tatort liegt, ohnedies von seinem Strafverfolgungsrecht Gebrauch gemacht hat, mag auch der Beschuldigte außer Verfolgung gesetzt worden sein. Das Hervorkommen eines solchen Hindernisses für die Durchführung eines Strafverfahrens ... mehr lesen...
Norm: StGB §62StGB §64StGB §65
Rechtssatz: Ein Ausländer, der ein im Inland begonnenes Verbrechen im Ausland vollendet, unterliegt der inländischen Gerichtsbarkeit auch dann, wenn es an den Voraussetzungen der §§ 39 und 40 StG (nunmehr §§ 64, 65 StGB) fehlt. Entscheidungstexte 10 Os 278/71 Entscheidungstext OGH 22.02.1972 10 Os 278/71 Veröff: EvBl 1972/278 S 528 = teilweise JBl... mehr lesen...
Norm: EU-JZG §31StGB §65StPO §51StPO §288 Abs2 Z3
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung (KH 2095, RZ 1955,26 und EvBl 1970/173) ist bei Vorliegen eines sich aus den Bestimmungen über das "internationale Strafrecht" oder aus den Prinzipien des Auslieferungsverkehrs ergebenden Verfolgungshindernisses insbesondere dann sofort mit Freispruch, und nicht bloß mit Urteilsaufhebung, vorzugehen, wenn ein Auslieferungsverfahren nicht oder nicht mehr ... mehr lesen...
Norm: StGB §65
Rechtssatz: Das Erfordernis eines Begehrens des Geschädigten (Antrag, Ermächtigung, Privatanklage) im ausländischen Recht ist als "gelindere Behandlung" nach § 40 StG (nunmehr § 65 Abs 2 StGB) zu berücksichtigen, dh die Tat, die nach österreichischem Recht ein Verbrechen sein muß, kann diesfalls gemäß § 40 StG nur nach Vorliegen des im ausländischen Recht geforderten Begehrens des Geschädigten (freilich als Verbrechen gemäß dem e... mehr lesen...
Norm: StGB §65
Rechtssatz: In den Fällen des § 40 StG (nunmehr § 65 StGB) hat der inländische Richter das ausländische Recht, wenn es milder als das österreichische ist, nicht unmittelbar anzuwenden, sondern bloß beim Ausspruch über die Strafe das ausländische Recht zu berücksichtigen, jedenfalls aber nach österreichischem Recht zu erkennen. Entscheidungstexte 5 Os 1363/53 Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: StGB §65
Rechtssatz: Eine gelindere Behandlung des Täters nach dem Strafgesetze des ausländischen Tatorts liegt auch dann vor, wenn die Tat nach dem ausländischen Strafgesetze nur über Begehren des Beteiligten, nach dem österreichischen Strafgesetze aber über Antrag des öffentlichen Anklägers verfolgt wird. Entscheidungstexte 5 Os 98/37 Entscheidungstext OGH 19.04.1937 5 Os ... mehr lesen...
Norm: StGB §65
Rechtssatz: Im Falle des § 40 StG (nunmehr § 65 Abs 2 StGB) darf die nach österreichischem Recht zu bemessende Strafe sowohl hinsichtlich der Strafart als auch hinsichtlich der Strafdauer nicht strenger sein als die im ausländischen Rechte angedrohte Strafe. Entscheidungstexte 4 Os 413/32 Entscheidungstext OGH 08.11.1932 4 Os 413/32 Veröff: SSt 12/85 ... mehr lesen...