RS OGH 1937/4/19 5Os98/37

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Veröffentlicht am 19.04.1937
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Norm

StGB §65

Rechtssatz

Eine gelindere Behandlung des Täters nach dem Strafgesetze des ausländischen Tatorts liegt auch dann vor, wenn die Tat nach dem ausländischen Strafgesetze nur über Begehren des Beteiligten, nach dem österreichischen Strafgesetze aber über Antrag des öffentlichen Anklägers verfolgt wird.

Entscheidungstexte

  • 5 Os 98/37
    Entscheidungstext OGH 19.04.1937 5 Os 98/37
    Veröff: SSt 17/52

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1937:RS0092346

Dokumentnummer

JJR_19370419_OGH0002_0050OS00098_3700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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