Norm: StGB §48 Abs3StPO §352 ffStPO §512 Abs2
Rechtssatz: Zwar ist gemäß § 512 Abs 2 StPO das Gericht, das in erster Instanz erkannt hat, durch den Vorsitzenden/Einzelrichter zu Überwachung der Probezeit der gnadenweise gewährten bedingten Strafnachsicht und zur Beschlußfassung über die endgültige Strafnachsicht zuständig. Voraussetzung für letztere Entscheidung ist allerdings das Unterbleiben des Widerrufs (§ 48 Abs 3 StGB). Ist es hingegen zu... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Beschluß des Landesgerichtes für Strafsachen Wien als Vollzugsgericht vom 1.Juni 1988, GZ 18 a BE 786/88-5, wurde ***** Friedrich F***** gemäß § 46 (Abs. 2) StGB mit Wirkung vom 3. Juni 1988 unter Bestimmung einer Probezeit von zwei Jahren bedingt aus der Strafhaft entlassen (Strafrest ein Monat und zwölf Tage). Mit dem (zufolge Rechtsmittelverzichtes sogleich in Rechtskraft erwachsenen) Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien als Schöffengericht vom 1.August... mehr lesen...
Norm: StGB §48 Abs3StGB §53StPO §494a Abs1StPO §494a Abs3StPO §494a Abs7
Rechtssatz: Wenn der spätere Beschluß, daß die bedingte Entlassung endgültig sei, unvereinbar dem früheren Beschluß auf Verlängerung der Probezeit entgegensteht, entbehrt er jeder Rechtswirkung (siehe EvBl 1989/64, 12 Os 131, 132/90) und ist durch Aufhebung auch dann zu beseitigen, wenn (zufolge der Wahrungsbeschwerde) nachträglich auch der frühere Beschluß wegen schwerer ... mehr lesen...
Gründe: Zoran M*** wurde mit Beschluß des Kreisgerichtes Wr. Neustadt vom 20.März 1989, GZ BE 104/89-7, aus zwei Freiheitsstrafen in der Gesamtdauer von achtzehn Monaten, die mit den Urteilen des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 2. Juli 1987, GZ 5 d E Vr 4768/87-59, (acht Monate) und vom 18. August 1988, GZ 5 d E Vr 5343/88-23, (zehn Monate) über ihn verhängt worden waren, gemäß § 46 Abs. 2 StGB unter Bestimmung einer Probezeit von einem Jahr bedingt entlassen; der offene ... mehr lesen...
Norm: StGB §48 Abs3StVG §16 Abs2 Z12StVG §17 Abs4
Rechtssatz: Aus § 17 Abs 4 in Verbindung mit § 16 Abs 2 Z 12 StVG resultiert das Verbot, nach aufrechter (wenn auch noch nicht rechtskräftiger) Beschlußfassung über die Endgültigkeit einer bedingten Entlassung (§ 48 Abs 3 StGB) nochmals in dieser Sache zu entscheiden. Entscheidungstexte 15 Os 110/90 Entscheidungstext OGH 30.10.1990 ... mehr lesen...