Gründe: Mit dem angefochtenen, auch rechtskräftige (Teil-)Freisprüche enthaltenden Urteil wurden André R***** und Mag. Michael L***** (dieser als Beitragstäter iS des § 12 dritter Fall StGB) des Verbrechens der betrügerischen Krida nach § 156 Abs 1 und Abs 2 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen, auch rechtskräftige (Teil-)Freisprüche enthaltenden Urteil wurden André R***** und Mag. Michael L***** (dieser als Beitragstäter iS des Paragraph 12, dritter Fall StGB) des Verbrech... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, welches auch rechtskräftige Schuldsprüche der Angeklagten Anton Z***** und Rudolf W***** wegen des Vergehens nach § 37 Abs 1 DMSG (II des Urteilssatzes) enthält, wurde Herbert A***** des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB (I) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil, welches auch rechtskräftige Schuldsprüche der Angeklagten Anton Z***** und Rudolf W***** wegen des Vergehens nach § 37 Abs 1 DMSG (römisch II d... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auch rechtskräftige Freisprüche enthaltenden Urteil wurde Stanislav D***** wegen zahlreicher, im
Spruch: näher detaillierter von August 2003 bis Jänner 2004 vornehmlich in Wien begangener Angriffe des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßig schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1 und Abs 2, 148 zweiter Fall; 15 StGB (A) sowie des im Jänner 2004 gesetzten Vergehens der Fälschung besonders geschützter Urkunden nach §§ 223 Ab... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, im zweiten Rechtsgang gefällten Urteil wurde Tripo G***** auf der Basis des bereits im ersten Rechtsgang rechtskräftig gewordenen Schuldspruches wegen des Finanzvergehens der teils vollendeten, teils versuchten Abgabenhehlerei nach §§ 37 Abs 1 lit b, 38 Abs 1 lit a, 13 FinStrG nach § 38 Abs 1 FinStrG zu einer Geldstrafe sowie gemäß § 19 Abs 1 lit a und b FinStrG zu einer Wertersatzstrafe verurteilt. Mit dem angefochtenen, im zweiten Rechtsgang gefällt... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Josef F***** des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG schuldig erkannt. Danach hat er in Wien (gekürzt dargestellt) im Bereich des ehemaligen Finanzamtes für Körperschaften vorsätzlich in mehrfachen Tathandlungen unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht eine Verkürzung von Abgaben bewirkt, nämlich A./ eine in zu niedriger Festsetzung gelegene der nachgenannten bescheidmäßig fe... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 26.September 1944 geborene Helmut P*** des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG schuldig erkannt. Darnach hat er als verantwortlicher Geschäftsführer der Firma R*** GesmbH in den Jahren 1987 und 1988 in Schiedlberg unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht für das Veranlagungsjahr 1987 eine Verkürzung an Umsatzsteuer in der Höhe von 5,368.805 S bewirkt, indem er im Zusa... mehr lesen...
Norm: FinStrG §16FinStrG §33 Abs4StGB §43a Abs1
Rechtssatz: Die Geldstrafe in einem Finanzstrafverfahren muß, um als solche erkannt und wirksam werden zu können, jedenfalls in einer Höhe ausgesprochen und vollzogen werden, die keinen Raum für einen wirtschaftlichen Gewinn läßt. Entscheidungstexte 12 Os 115/90 Entscheidungstext OGH 18.10.1990 12 Os 115/90 ... mehr lesen...