Entscheidungsgründe: 1.1. Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt in Wien. Mit Erkenntnis des Disziplinarrates der Rechtsanwaltskammer für Wien, Niederösterreich und Burgenland vom 23. Jänner 1987, Z D 100/85 u. a., wurde er für schuldig erkannt, in der Zeit von Oktober 1984 bis Februar 1985 an bedenklichen Geschäften mitgewirkt zu haben, bei denen größere Beträge in US $ unter Inkaufnahme deren deliktischer oder ungeklärter Herkunft von Devisenausländern in österreichische Schilli... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktEMRK Art6 Abs1 / VerfahrensgarantienEMRK Art6 Abs3 litdEMRK Art7DSt 1990 §16StGB §31StGB §40
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
Verhängung einer Disziplinarstrafe über einen Rechtsanwalt wegen
Mitwirkung an bedenklichen Geldtransaktionen von Devisenausländern
Rechtssatz: Der Verfassun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Mit Erkenntnis vom 18.1.1989, D 19/85-46, hat der Disziplinarrat der Oberösterreichischen Rechtsanwaltskammer den Disziplinarbeschuldigten der Disziplinarvergehen der Verletzung der Pflichten seines Berufes und der Beeinträchtigung der Ehre und des Ansehens des Standes in drei Fällen schuldig erkannt; er habe "a) im Verfahren C130/84 des BG M in der am 2.11.1984 beim Erstgericht eingelangten Berufung die unrichtige Behauptung aufgestellt, daß der ... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art83 Abs2EMRK Art6 Abs1 / VerfahrensgarantienDSt 1990 §16 Abs5StGB §28 Abs1StGB §31StGB §40
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
die Verhängung einer Disziplinarstrafe über einen Rechtsanwalt
Rechtssatz: Keine überlange Verfahrensdauer. Keine willkürliche Verhängung einer Diszip... mehr lesen...