Gründe: Mit Urteil des Bezirksgerichts St. Veit an der Glan vom 23. August 2007, GZ 1 U 66/07m-5, wurde Franc L***** (richtig:) der Vergehen nach § 27 Abs 1 (zu ergänzen: erster, zweiter und sechster Fall) SMG idF vor der SMG-Novelle 2007 (BGBl I 2007/110) schuldig erkannt und zu einer Geldstrafe verurteilt. Unter einem wurde einerseits gemäß § 494a Abs 1 Z 2 StPO vom Widerruf der in den Verfahren AZ 17 Hv 32/04p und AZ 15 Hv 166/04d jeweils des Landesgerichts Klagenfurt gewährten... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde (u.a.) der am 17.Mai 1953 geborene jugoslawische Staatsangehörige Namik A der Verbrechen der Notzucht nach § 125 StG. (Punkt A I des Urteilssatzes), der öffentlichen Gewalttätigkeit durch unbefugte Einschränkung der persönlichen Freiheit eines Menschen nach § 93 StG. (Punkt A II), durch Erpressung nach § 98 lit. b StG. (Punkt A III) und durch gefährliche Drohung nach § 99 StG. (Punkt A IV), ferner des Diebstahls nach §... mehr lesen...
Gründe: Mit dem in Ansehung seiner Person in Rechtskraft erwachsenen Urteil des Geschwornengerichtes beim Landesgericht für Strafsachen Wien vom 20. März 1970, GZ. 20 Vr 1579/69-173, war unter anderen der am 6.Juli 1938 geborene Fleischhauer Alois A auf Grund des Wahrspruches der Geschwornen des Verbrechens des Raubes als Mitschuldiger nach §§ 5, 190, 194 StG. (Punkt B/ des Urteilssatzes), des Verbrechens der öffentlichen Gewalttätigkeit durch Erpressung nach § 98 lit. a (richtig: '... mehr lesen...
Norm: StGB §21StGB §23 Abs2StGB §323 Abs2
Rechtssatz: Auch auf vor dem 1.1.1975 liegende Taten ist § 23 Abs 2 StGB anzuwenden. Entscheidungstexte 12 Os 29/76 Entscheidungstext OGH 25.05.1976 12 Os 29/76 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0090175 Dokumentnummer JJR_19760525_OGH00... mehr lesen...
Norm: StGB §323 Abs1StGB §323 Abs2
Rechtssatz: a) Bei Teilaufhebung ist nach § 323 Abs 1 und Abs 2, zweiter Satz, StGB vorzugehen. b) Mischung aus altem und neuem Recht nicht zulässig. Entscheidungstexte 9 Os 161/74 Entscheidungstext OGH 19.02.1975 9 Os 161/74 Veröff: RZ 1975/31 S 56 11 Os 83/75 Entscheidungstext OGH 26.09.... mehr lesen...
Norm: StGB §323 Abs2
Rechtssatz: Als Aufhebung im Sinne des § 323 Abs 2 zweiter Satz kommt nicht nur eine Gesamtaufhebung, sondern auch eine Teilaufhebung des Urteils in Betracht. Entscheidungstexte 13 Os 132/74 Entscheidungstext OGH 30.01.1975 13 Os 132/74 Veröff: EvBl 1975/234 S 498 = JBl 1975,269 13 Os 155/74 Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: StGB §323 Abs1StGB §323 Abs2
Rechtssatz: Fällt der OGH nach (Teilaufhebung) Aufhebung eines Urteils sofort einen (Teilfreispruch) Freispruch, so stellt sich dem OGH eine Frage im Sinne des § 323 Abs 2 StGB zweiter Satz, ob die zur Zeit der Tat geltenden Gesetze oder die gegenwärtigen Strafgesetze anzuwenden sind, nicht, weshalb bei der Neubemessung der Strafe für den unberührt gebliebenen Schuldspruch § 323 Abs 1 StGB keine Anwendung find... mehr lesen...
Norm: StGB §323 Abs2
Rechtssatz: Unter Aufhebung des Urteils ist, abgesehen von den Fällen der Wiederaufnahme des Strafverfahrens und des Einspruchs gegen ein Abwesenheitsurteil, im Schöffengerichtsverfahren die Beseitigung des Urteils wegen vorliegender Nichtigkeitsgründe oder im Falle einer Beschwerde zur Wahrung des Gesetzes auch wegen anderer Gesetzesverletzungen zum Nachteil des Angeklagten (siehe insbesondere §§ 288 Abs 2, 289 StPO) nicht... mehr lesen...
Norm: StGB §323 Abs2
Rechtssatz: Eine Aufhebung eines Urteils (im Sinne des § 323 Abs 2 zweiter Satz StGB) auf Grund einer Berufung kommt nur bei einer im Verfahren vor dem Bezirksgericht und vor dem Einzelrichter des Gerichtshof 1. Instanz vorgesehenen Berufung wegen des Ausspruches über die Schuld (siehe §§ 470 Z 3, 489 Abs 1 StPO) in Frage. Entscheidungstexte 13 Os 133/74 Ents... mehr lesen...