Norm: StGB §1 Abs2StGB §24StGB §48StGB §322StVAG ArtV
Rechtssatz: Eine (ausdrückliche) Bestimmung über die Dauer der Probezeit bei Beschlußfassung gemäß § 24 Abs 2 StGB in jenen Fällen, die gemäß Art V Z 1 StVAG erfolgte Einweisungen betreffen und sohin auf (frühere) Arbeitshauseinweisungen zurückgehen, ist dem Gesetz nicht zu entnehmen. Unter Berücksichtigung der aus § 322 Abs 2 Z 2 StGB und Art V Z 2 StVAG erkennbaren Absicht des Gesetzgebers... mehr lesen...
Norm: StRAG ArtIX Abs2StGB §322StGB §323
Rechtssatz: Bei Erfolglosigkeit der Nichtigkeitsbeschwerde gegen ein vor dem 01.01.1975 gefälltes Strafurteil, hat bei Stattgebung der Berufung die Strafzumessung - auch hinsichtlich der Strafart, allerdings ohne Ausspruch von Verschärfungen - nach altem Gesetz zu erfolgen. Entscheidungstexte 11 Os 119/74 Entscheidungstext OGH 24.01.1975 11 ... mehr lesen...