Norm: StGB §31 Abs2StGB §38 Abs1
Rechtssatz: In einem ausländischen Strafverfahren erlittene, durch die ausländische Verurteilung und Strafverbüßung jedoch nicht erfaßte Vorhaftzeiten sind in einem darauf Bedacht nehmenden inländischen Strafurteil gemäß § 38 Abs 1 StGB auf die nunmehr verhängte (Zusatzstrafe) Strafe anzurechnen. Entscheidungstexte 11 Os 168/86 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Gründe: Johann P*** wurde des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 3, 148 StGB schuldig erkannt. Er hat mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten der Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern, und in der Absicht, sich durch die wiederkehrende Begehung derartiger Taten eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen, nachgenannte Personen durch Täuschung über Tatsachen zu Handlungen verleitet, welche sie an ihrem Vermögen (um insgesamt ca 2,692.000 S) schädi... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 16.Jänner 1952 geborene Spenglergehilfe Rudolf A des Vergehens der Begehung einer mit Strafe bedrohten Handlung im Zustand voller Berauschung nach § 287 Abs. 1 StGB in Verbindung mit §§ 15, 169 Abs 1; 15, 83 Abs 1, 84 Abs. 1; 125; 115 Abs. 1, 117 Abs. 2 StGB. schuldig erkannt und hiefür nach § 287 Abs. 1 StGB. unter Bedachtnahme auf das Urteil des Amtsgerichts München vom 27.Februar 1980, 456 Js 161.975/80, zu einer Zusatzstrafe in d... mehr lesen...
Norm: StGB §31 Abs1StGB §31 Abs2
Rechtssatz: Bei Bedachtnahme auf eine ausländische Verurteilung ist zur Ermittlung der zulässigen Höchstsumme der Strafen die österreichische Strafdrohung für die im Ausland abgeurteilten Straftaten maßgeblich. Entscheidungstexte 13 Os 150/83 Entscheidungstext OGH 01.12.1983 13 Os 150/83 Veröff: JBl 1984,326 ... mehr lesen...