Norm
StGB §31 Abs1Rechtssatz
Bei Bedachtnahme auf eine ausländische Verurteilung ist zur Ermittlung der zulässigen Höchstsumme der Strafen die österreichische Strafdrohung für die im Ausland abgeurteilten Straftaten maßgeblich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0091044Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
22.10.2018