Norm: StGB §76StGB §3 Abs2
Rechtssatz: Im Fall eines behaupteten Handelns in Abwehr eines (vermeintlichen oder tatsächlichen) Angriffs im asthenischen Affekt kommt eine Tatbeurteilung nach § 76 StGB nicht in Frage, weil § 3 Abs 2 StGB insofern die speziellere und weiterreichende
Norm: darstellt. Entscheidungstexte 15 Os 128/18i Entscheidungstext OGH 21.11.2018 15 Os 128/18i ... mehr lesen...
Norm: StGB §3 Abs2 A2StGB §3 Abs2 A3StGB §8StPO §313 A
Rechtssatz: Sowohl Notwehrüberschreitung aus asthenischem Affekt (§ 3 Abs 2 StGB) als auch Putativnotwehr (§ 8 StGB) und demzufolge auch Putativnotwehrexzeß schließen jedenfalls die Strafbarkeit für vorsätzliche Tatbegehung aus und bewirken Straflosigkeit des Täters, soweit nicht dessen strafrechtliche Haftung für ein entsprechendes Fahrlässigkeitsdelikt in Betracht kommt. ... mehr lesen...
Norm: StGB §3 Abs2 A3StGB §8
Rechtssatz: Putativnotwehr setzt schon begrifflich eine (Vorsatztat) Tat voraus, wobei diese nur deshalb nicht vorwerfbar ist, weil der Täter irrtümlich das Vorliegen einer sein Verhalten rechtfertigenden Notwehrsituation angenommen hat. Entscheidungstexte 13 Os 146/93 Entscheidungstext OGH 10.11.1993 13 Os 146/93 Veröff: EvBl 1994/64 S 282 ... mehr lesen...
Norm: StGB §3 Abs2 A2StPO §321 Abs2 B
Rechtssatz: Beiden Fällen des § 3 Abs 2 StGB (Überschreitung des gerechtfertigten Maßes der Verteidigung aus Bestürzung, Furcht oder Schrecken - § 3 Abs 2 erster Fall oder Anwendung einer offenbar unangemessenen Verteidigung - § 3 Abs 2 zweiter Fall = Abs 1 zweiter Satz StGB) ist gemeinsam, daß zwar ein rechtswidriger Angriff eine Notwehrsituation bewirkte, der Rechtfertigungsgrund der Notwehr dem Täter abe... mehr lesen...
Norm: StGB §3 Abs2 A2StGB §3 Abs2 A3
Rechtssatz: Volle strafrechtliche Haftung für eine Notwehrüberschreitung oder Putativnotwehrüberschreitung, wenn diese nicht nur in einem asthenischen, sondern auch in einem sthenischen Affekt wurzelt. Entscheidungstexte 11 Os 117/84 Entscheidungstext OGH 20.12.1984 11 Os 117/84 Veröff: SSt 55/88 ... mehr lesen...
Norm: StGB §3 Abs2 A2
Rechtssatz: Das gerechtfertigte Maß an Verteidigung überschreitet, wer - wenn auch nach vorangegangener Bedrohung mit dem Bauchaufschlitzen, Abgabe eines fruchtlosen Warnschusses und angesichts physischer Überlegenheit des Angreifers - ohne die Wirkung des ersten, aus kurzer Distanz gegen die Beine seines (schwerst alkoholisierten) Widersachers abgefeuerten großkalibrigen Vollmantelgeschoßes, durch welches jener am Obersch... mehr lesen...
Norm: StGB §3 Abs2 A2
Rechtssatz: § 3 Abs 2 StGB umschreibt die beiden rechtlich gleichwertigen Fälle der Notwehrüberschreitung. Entscheidungstexte 9 Os 137/84 Entscheidungstext OGH 25.09.1984 9 Os 137/84 Veröff: JBl 1985,373 11 Os 8/86 Entscheidungstext OGH 25.02.1986 11 Os 8/86 Vgl; Beisatz: Die beiden Fälle... mehr lesen...
Norm: StGB §3 Abs2 A2
Rechtssatz: § 3 Abs 2 StGB privilegiert den - rechtswidrigen Notwehrexzeß im Bereich der Schuld nur dann, wenn zwischen der (asthenischen) Affektlage und der Überschreitung ein kausaler Zusammenhang besteht. Entscheidungstexte 13 Os 179/83 Entscheidungstext OGH 15.12.1983 13 Os 179/83 European Case Law Ident... mehr lesen...
Norm: StGB §3 Abs2 A2
Rechtssatz: Bei der Notwehrüberschreitung handelt der Täter immer rechtswidrig. Entscheidungstexte 11 Os 144/83 Entscheidungstext OGH 19.09.1983 11 Os 144/83 Veröff: EvBl 1984/152 S 609 = SSt 54/69 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0089303 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: StGB §3 Abs2 A2StPO §258 Abs2 Bb
Rechtssatz: Die Überschreitung des Maßes der gerechtfertigten Verteidigung aus einem sthenischen Affekt (Zorn) darf nicht einfach - in Überschreitung des Rechtes der freien Beweiswürdigung - bloß aus dem Vergleich der (Zahl und Schwere der) Verletzungen des Angreifers mit jenen des Angegriffenen erschlossen werden. Entscheidungstexte 10 Os 63/80 ... mehr lesen...