Norm
StGB §3 Abs2 A2Rechtssatz
Die Überschreitung des Maßes der gerechtfertigten Verteidigung aus einem sthenischen Affekt (Zorn) darf nicht einfach - in Überschreitung des Rechtes der freien Beweiswürdigung - bloß aus dem Vergleich der (Zahl und Schwere der) Verletzungen des Angreifers mit jenen des Angegriffenen erschlossen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0089274Dokumentnummer
JJR_19800513_OGH0002_0100OS00063_8000000_001