Norm: StGB §299 Abs4
Rechtssatz: Die Begünstigung eines Täters des unter Verwendung einer Schußwaffe begangenen Verbrechens der absichtlichen schweren Körperverletzung nach § 87 Abs 1 StGB wiegt schwerer, als die Befürchtung wegen (bloßen) Suchtgiftkonsums strafgerichtlich verfolgt zu werden. Entscheidungstexte 15 Os 187/97 Entscheidungstext OGH 12.02.1998 15 Os 187/97 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 13.November 1957 geborene Ernst B und der am 7.Dezember 1958 geborene Friedrich C des Verbrechens des schweren Raubes nach den § 142 Abs. 1, 143 StGB sowie der am 29.November 1949 geborene Eduard A des Vergehens der Begünstigung nach dem § 299 (Abs. 1) StGB schuldig erkannt. Die drei Angeklagten sind von Beruf Kellner. Das Urteil gründet sich auf den Wahrspruch der Geschwornen, welche bezüglich Ernst B und Friedrich C die jeweils au... mehr lesen...
Norm: StGB §10 Abs1StGB §10 Abs2StGB §299 Abs4
Rechtssatz: Erfolgte die Begünstigung deshalb, weil der Begünstigende vom Begünstigten dazu genötigt wurde bzw sich irrtümlich genötigt wähnte, so kann der Begünstigende nicht nach dem § 299 Abs 4 StGB, sondern nur zufolge § 10 (Abs 1 bzw 2, zweiter Satz) StGB straffrei sein, stellt doch der Fall einer drohenden Gefahr ua für den Begünstigenden im Sinne des § 299 Abs 4 StGB im Verhältnis zu § 10 St... mehr lesen...