Gründe: Mit dem am 15. März 2005 beim Landesgericht für Strafsachen Wien zum AZ 285 Ur 48/95h eingebrachten Schriftsatz beantragte Ing. Karl P***** die Durchführung von Vorerhebungen durch die Sicherheitsbehörde zur Klärung der Frage, wer der Verfasser der E-Mail an Stephan T***** ist, die in den Artikeln „NEWS deckt auf: Neue Ermittlungen in Kärnten nach Parteienfinanzierung-Vorwurf" auf der Internet-Website http://www.networld.at/ und „Die Geheimakte Kärnten" in der Druckausgabe d... mehr lesen...
Norm: StGB §20StGB §21StGB §22StGB §26StGB §164StGB §282StGB §286StGB §287StGB §298StGB §299
Rechtssatz: Eine mit gerichtlicher Strafe bedrohte Handlung liegt nur dann vor, wenn sowohl der objektive als auch der subjektive Tatbestand erfüllt sind. Entscheidungstexte 13 Os 63/05x Entscheidungstext OGH 31.08.2005 13 Os 63/05x European ... mehr lesen...
Norm: StGB §12 BcStGB §282 Aa
Rechtssatz: Zufolge rechtlicher Gleichwertigkeit der drei Beteiligungsformen des § 12 StGB wird eine Nichtigkeitsbeschwerde durch die Behauptung rechtsirrtümlicher Beurteilung des Täterverhaltens als Ausführungshandlung (§ 12, erster Fall, StGB) statt richtig Beitragstäterschaft nicht zugunsten des Rechtsmittelwerbers ausgeführt. Entscheidungstexte 13 Os 8/92... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen - auch einen unbekämpft gebliebenen Teilfreispruch enthaltenden - Urteil wurde die am 8.Mai 1962 geborene, zuletzt beschäftigungslose May-Britt R*** des Verbrechens der Hehlerei nach dem § 164 Abs. 1 Z 2, Abs. 2 und 3 (zweiter Satz) StGB (Punkt 1 des Schuldspruchs) und des Verbrechens des schweren Diebstahles durch Einbruch nach den §§ 12, 127 Abs. 1, Abs. 2 Z 1, 128 Abs. 2 (zu erg. 129 Z 1) StGB (Punkt 2 des Schuldspruchs) schuldig erkannt. Als Diebs... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Anton A (1.) des Verbrechens der Körperverletzung mit tödlichem Ausgang nach § 83 Abs 2, 86 StGB und (2.) des Vergehens der versuchten Bestimmung zu einer falschen Beweisaussage vor einer Verwaltungsbehörde nach § 15, 12, 289 StGB schuldig erkannt. Rechtliche Beurteilung Den Schuldspruch bekämpft der Angeklagte mit einer auf die Z. 5 und 9 (gemeint: lit a) des § 281 Abs 1 StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde, der k... mehr lesen...
Norm: StGB §282
Rechtssatz: "Aufforderung" setzt die erklärte Einwirkung auf einen anderen mit dem erkennbaren Willen des Auffordernden voraus, von diesem ein bestimmt bezeichnetes Tun oder Unterlassen - hier: die Begehung einer strafbedrohten Handlung - zu fordern, und muß über eine bloße Befürwortung der Tat hinausgehen. RS U OLG Köln (D) 1982/09/17 1 Ss 653/82 Veröff: MDR 1983,338 Schlagworte ... mehr lesen...
Norm: StGB §12 BbStGB §282
Rechtssatz: Wer eine bestimmte Einzelperson oder eine bestimmte Personengruppe zu strafbarem Verhalten auffordert, verwirklicht die Erscheinungsform der Anstiftung (§ 5 StG) oder der versuchten Verleitung (§ 9 StG); wird eine solche Aufforderung in der Form des § 303 StG an eine unbestimmte Personenmehrheit gerichtet, so ist der Tatbestand des § 305 StG (nunmehr § 282 StGB) erfüllt. Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: StGB §12 BbStGB §282
Rechtssatz: Entscheidend für die Anstiftung ist nur der ursächliche Zusammenhang zwischen dem Verhalten des Anstifters und demjenigen des Haupttäters. Daraus folgt zwingend, daß auch bloß allgemeine Aufforderungen zur Verübung eines lediglich der Art nach umschriebenen Deliktes als Anstiftung strafbar sind. Entscheidungstexte 9 Os 188/69 Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Norm: StGB §12 BbStGB §282
Rechtssatz: Daß die Aufforderung an eine bestimmte Person gerichtet und somit nicht in der qualifizierten Begehungsform des § 303 StG geäußert wird, unterscheidet die Anstiftung gemäß dem § 5 StG von dem Vergehen nach dem § 305 StG (nunmehr § 282 StG Entscheidungstexte 9 Os 188/69 Entscheidungstext OGH 26.05.1970 9 Os 188/69 Veröff: EvBl 1971/12 S 21 ... mehr lesen...