Entscheidungsgründe: Die beiden Beklagten waren Gesellschafter einer Gesellschaft mbH (in der Folge Gemeinschuldnerin), über deren Vermögen am 25. 4. 2001 der Konkurs eröffnet wurde. Auf die von beiden Gesellschaftern zu leistenden Stammeinlagen von je 250.000 S war zunächst jeweils nur die Hälfte (also je 125.000 S) eingezahlt worden. Am 5. 4. 2000 beantragten Gläubiger der Gemeinschuldnerin beim Handelsgericht Wien die Bewilligung der Exekution zur Sicherstellung einer Forderung ... mehr lesen...
Gründe: Andreas W***** wurde der Vergehen des schweren Diebstahls nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 4 StGB (I.), des Verstrickungsbruchs nach § 271 Abs 1 StGB (II.), der Vollstreckungsvereitelung nach § 162 Abs 1 StGB (III.), der Veruntreuung nach § 133 Abs 1 StGB (IV.) und des versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt nach §§ 15, 269 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Andreas W***** wurde der Vergehen des schweren Diebstahls nach Paragraphen 127,, 128 Absatz eins, Ziffer 4, StGB (römisch ei... mehr lesen...
Norm: EO §294 Abs1 LStGB §271
Rechtssatz: Das Forderungspfandrecht belastet auch den Drittschuldner derart, daß er dem betreibenden Pfandgläubiger das Pfandrecht nicht wirksam entziehen darf. Alle Rechtsgeschäfte und Rechtshandlungen, durch die er gegen dieses Verbot verstößt, sind dem Pfandgläubiger gegenüber unwirksam. Entscheidungstexte 8 Ob 604/91 Entscheidungstext OGH 18.10.1991 ... mehr lesen...
Gründe: Mit der Strafverfügung des Bezirksgerichtes Aigen vom 30. Juni 1986, GZ U 76/86-5, wurde Franz M***** des Vergehens der Vollstreckungsvereitelung nach § 162 Abs. 1 StGB schuldig erkannt und zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er am 24.April 1986 in S***** dadurch einen Bestandteil seines Vermögens verheimlichte, daß er sein Haus S***** Nr. 122, in welchem an diesem Tag ihm gehörende Gegenstände, nämlich eine Tischkreissäge, ein Kompressor, eine Handkreissäge, eine Bohrmasch... mehr lesen...
Norm: StGB §162StGB §271
Rechtssatz: Die bloße Weigerung des Verpflichteten, die in Exekution gezogenen Sachen zur Fortsetzung der Zwangsvollstreckung herauszugeben, ist weder nach § 162 noch nach § 271 StGB strafbar. Entscheidungstexte 15 Os 121/91 Entscheidungstext OGH 03.10.1991 15 Os 121/91 Veröff: EvBl 1992/55 S 237 Europea... mehr lesen...
Gründe: Der am 16.Februar 1941 geborene Anton Z*** wurde mit dem Urteil des Strafbezirksgerichtes Wien vom 4.Mai 1989, 11 U 2070/88-13, der Vergehen des Verstrickungsbruches nach § 271 Abs. 1 StGB (1) und der Veruntreuung nach § 133 Abs. 1 StGB (2) schuldig erkannt und zu einer Geldstrafe verurteilt; die Privatbeteiligten Firma B*** und Mag. Margarete S*** wurden gemäß § 366 Abs. 2 StPO mit ihren Ansprüchen auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Mit dem Urteil des Landesgerichtes für S... mehr lesen...
Norm: StGB §271
Rechtssatz: Unter einer "In-Beschlagnahme" von Sachen in der Bedeutung des § 271 StGB ist deren zwangsweise Bereitstellung zur Verfügung einer Behörde im Sinne eines solcherart begründeten öffentlich-rechtlichen Gewaltverhältnisses zu verstehen. Entscheidungstexte 12 Os 107/90 Entscheidungstext OGH 20.09.1990 12 Os 107/90 Veröff: EvBl 1991/32 S 138= JBl 1991,257... mehr lesen...
Norm: StGB §271
Rechtssatz: Durch ihre Verbringung werden Sachen nur dann der Verstrickung entzogen, wenn dadurch eine (zuvor bestandene) Verfügungsgewalt der Behörde aufgehoben wird. Entscheidungstexte 12 Os 107/90 Entscheidungstext OGH 20.09.1990 12 Os 107/90 Veröff: EvBl 1991/32 S 138 = JBl 1991,257 = RZ 1991/19 S 75 European Ca... mehr lesen...