Norm: StGB §34 Z3StGB §173
Rechtssatz: Bei einem auf evident terroristischen Intentionen beruhenden, zu einer Gefährdung von Menschen führenden sowie auf Vernichtung von fremdem Eigentum in großem Ausmaß abzielenden Sprengstoffanschlag (§ 173 StGB), mögen ihm auch politische, ethnische (nationale) oder ähnliche Motive zugrunde liegen, kann von achtenswerten Beweggründen nicht gesprochen werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StGB §15 B3StGB §173StGB §174
Rechtssatz: § 173 StGB verlangt einen doppelten Vorsatz, der zum einen auf das Verursachen einer Explosion und zum anderen auf die Herbeiführung einer daraus resultierenden Gefahr gerichtet sein muß. Bleiben bei einer Tatbegehung mit einem derartigen Vorsatz die Explosion oder auch nur der Eintritt der konkreten Gefahrenlage aus, ist die Tat bloß versucht; wird dagegen die vorerwähnte Gefahr oder schon die E... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der zur Tatzeit fünfzehnjährige Textilschüler Herwig A von der Anklage, er habe am 21.Dezember 1978 in Feldkirch-Gisingen dadurch, daß er einen aus Unkrautex, Schwefel und Zucker selbst hergestellten Sprengstoff als Sprengmittel durch die Beimengung von Karbid zur Explosion brachte, fahrlässig eine Gefahr für Leib und Leben eines anderen, nämlich des Gerhard A, und für fremdes Eigentum in großem Ausmaß, nämlich für das Haus seines Vaters He... mehr lesen...
Norm: StGB §173
Rechtssatz: Die einzelnen Bestandteile eines Sprengstoffs müssen selbst nicht auch schon Sprengstoff sein. Entscheidungstexte 9 Os 97/79 Entscheidungstext OGH 11.09.1979 9 Os 97/79 Veröff: SSt 50/46 = EvBl 1980/72 S 219 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0095013 D... mehr lesen...
Norm: StGB §173
Rechtssatz: Eine Explosion bei der Zubereitung von Sprengstoff erfüllt § 174 StGB. Entscheidungstexte 9 Os 97/79 Entscheidungstext OGH 11.09.1979 9 Os 97/79 Veröff: SSt 50/46 = EvBl 1980/72 S 219 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0095016 Dokumentnummer JJR_... mehr lesen...
Norm: StGB §173
Rechtssatz: Die tatsächliche Explosion weist einen Sprengstoff als solchen aus. Entscheidungstexte 9 Os 97/79 Entscheidungstext OGH 11.09.1979 9 Os 97/79 Veröff: SSt 50/46 = EvBl 1980/72 S 219 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0095011 Dokumentnummer JJR_197... mehr lesen...
Norm: StGB §173
Rechtssatz: Sprengstoff ist jeder Körper, der unter plötzlicher Veränderung seines Aggregatzustandes sein Volumen bedeutend vergrößert und durch die Gewalt des dadurch erzeugten Stoßes entgegenstehende Körper wegzuschleudern oder zu zertrümmern vermag. Entscheidungstexte 9 Os 97/79 Entscheidungstext OGH 11.09.1979 9 Os 97/79 Veröff: SSt 50/46 = EvBl 1980/72... mehr lesen...
Norm: StGB §173
Rechtssatz: Ein Sprengstoffanschlag durch Heraussprengen von Fenstern aus einem Gebäude mit fünfzehn Kilogramm Donarit erfüllt eine typische Gemeingefahr im Sinne des § 173 Abs 1 StGB. Entscheidungstexte 13 Os 80/78 Entscheidungstext OGH 28.09.1978 13 Os 80/78 Veröff: EvBl 1979/81 S 242 9 Os 40/80 Entsche... mehr lesen...
Norm: StGB §89StGB §173
Rechtssatz: Es genügt die einen anderen treffende Gefahr. Entscheidungstexte 11 Os 155/76 Entscheidungstext OGH 10.12.1976 11 Os 155/76 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0092822 Dokumentnummer JJR_19761210_OGH0002_0110OS00155_7600000_001 mehr lesen...