I. Der Schuldspruch des angefochtenen Straferkenntnisses der Bezirkshauptmannschaft Oberwart (im Folgenden BH) lautet: Sie haben im Zeitraum 2.11.2007 bis 18.12.2007 täglich von 19.00 Uhr bis 03.00 Uhr des nächsten Tages im *** in ***, Glücksspiele, bei denen Gewinn und Verlust ausschließlich oder vorwiegend vom Zufall abhängig sind und deren Durchführung dem Bund vorbehalten ist, und zwar das Pokerspiel Texas Hold`em mit der Spielvariante Freez Au veranstaltet, wobei die Ausspielung so du... mehr lesen...
Rechtssatz: Öffentlich veranstaltete Pokerspiele mit einem Einsatz von 20 Euro und einer Gewinnaussicht bis zu 2.000 Euro pro Spiel sind keine Bagatellspiele. Schlagworte Pokerspiel, Gewinnaussicht, Bagatellspiel Zuletzt aktualisiert am 11.11.2008 mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten in Spruchpunkt I zur Last gelegt, er habe in der Zeit von Anfang September 1996 bis zum 30 10 1996 in einem Raum in einer näher bezeichneten Gastgewerbebetriebsanlage drei ebenfalls näher umschriebene Glücksspielapparate, welche geeignet gewesen seien, Spielern bei einer vermögensrechtlichen Leistung von mehr als ATS 5,-- (Geräte 1 und 3 bis je ATS 50,-- und Gerät 2 bis ATS 64,-- pro Spiel) einen Gewinn von mehr als ATS 200,-- (... mehr lesen...
Beachte Verweis auf VfSlg 3562/1959; VwSlg 12375 A/1987; VwGH v. 23.9.1970, Zl. 678/68; VwGH v. 2.6.1977, Zl. 1832/76; VwGH v. 30.6.1977, Zl. 1049/76; VwGH v. 25.1.1979, Zl. 1687/77; VwGH v. 19.6.1979, Zl. 1429/77; VwGH v. 27.9.1988, Zl. 88/08/0054,0055; VwGH v. 4.10.1989, Zl. 89/01/0318; Rechtssatz: Die Frage, ob der Berufungswerber die Tat in eigener Verantwortung oder als das zur Vertretung nach außen berufene Organ einer Gesellschaft oder als verantwortlicher Beauftragter zu vera... mehr lesen...
Beachte Verweis auf VfSlg 3562/1959; VwSlg 12375 A/1987; VwGH v. 23.9.1970, Zl. 678/68; VwGH v. 2.6.1977, Zl. 1832/76; VwGH v. 30.6.1977, Zl. 1049/76; VwGH v. 25.1.1979, Zl. 1687/77; VwGH v. 19.6.1979, Zl. 1429/77; VwGH v. 27.9.1988, Zl. 88/08/0054,0055; VwGH v. 4.10.1989, Zl. 89/01/0318; Rechtssatz: Aus den Gründen des Art. 83 Abs. 2 B-VG und des Art. 94 B-VG ist nach § 168 StGB und § 52 GSpG nicht ein und dasselbe Verhalten sowohl gerichtlich als auch verwaltungsbehördlich strafbar... mehr lesen...