Gründe: Mit dem angefochten Urteil wurden Karl-Heinz S***** und sein Vater Heinrich Adolf S***** von der (jeweils) wider sie erhobenen Anklage, "als Gesellschafter" - womit noch keine Stellung als leitender Angestellter iSd § 161 Abs 1 StGB angesprochen ist - der S***** GmbH im bewussten und gewollten Zusammenwirken am 8. Juli 2002 in Vöcklabruck das Vermögen der genannten Gesellschaft wirklich oder zum Schein verringert und dadurch die Befriedigung ihrer Gläubiger oder wenigsten e... mehr lesen...
Norm: KO §177StGB §151 Abs3StGB §156StGB §167
Rechtssatz: Tatkenntnis des Konkursgerichtes, des Ausgleichsgerichtes, des Masseverwalters oder des Ausgleichsverwalters stehen der Rechtzeitigkeit tätiger Reue nicht entgegen, weil es sich dabei nicht um zur Strafverfolgung berufene Institutionen im Sinn des § 151 Abs 3 StGB handelt. Dem steht nicht entgegen, dass das Konkursgericht einer Anzeigepflicht gemäß § 177 KO unterliegt. ... mehr lesen...
Norm: StGB §151 Abs3
Rechtssatz: Militärbehörden oder militärische Vorgesetzte sind keine zur Strafverfolgung berufene Behörden. Entscheidungstexte 11 Os 17/92 Entscheidungstext OGH 12.05.1992 11 Os 17/92 Veröff: JBl 1993,464 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0094809 Dokumentnummer... mehr lesen...
Norm: StGB §151 Abs3StGB §167 Abs2
Rechtssatz: Auch eine ausländische Polizeibehörde ist (jedenfalls bei einer der österreichischen Gerichtsbarkeit - hier nach § 65 StGB - unterliegenden Auslandstat) als eine zur Strafverfolgung berufenen Behörde (im Sinne der §§ 167 Abs 2, 151 Abs 3 StGB) anzusehen. Entscheidungstexte 12 Os 47/86 Entscheidungstext OGH 12.06.1986 12 Os 47/86 ... mehr lesen...
Norm: StGB §151 Abs3StGB §167 Abs2
Rechtssatz: Der Bundeskellereiinspektor ist ein (auch zur Strafverfolgung berufenes) öffentliches Sicherheitsorgan. Entscheidungstexte 9 Os 62/83 Entscheidungstext OGH 04.10.1983 9 Os 62/83 Veröff: SSt 54/73 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0094815 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Rudolf A des Verbrechens der Verleumdung nach dem § 297 Abs. 1 (zweiter Fall) StGB schuldig erkannt, weil er am 8.März 1978 in Golling den Herbert B durch die vor Beamten des Gendarmeriepostenkommandos Golling erhobene Behauptung, Herbert B habe dadurch, daß er ihm Faustschläge und Fußtritte versetzte und ihm in der Folge seine Brieftasche mit einem Bargeldbetrag von 990 S wegnahm, sohin mit Gewalt gegen eine Person fremde be... mehr lesen...
Norm: StGB §151 Abs3StGB §297
Rechtssatz: Gendarmeriebeamte sind ungeachtet, daß den Dienststellen der Gendarmerie und deren Organen "Behörden" - Charakter im verwaltungsrechtlichen Sinn mangelt, den Verfolgungsbehörden gleichzuhalten; der erweiterte Behördenbegriff des § 151 Abs 3 zweiter Satz StGB ist durch berichtigende Interpratation auch bei § 297 StGB anzuwenden. Entscheidungstexte 9 O... mehr lesen...