Gründe: I.) Mit den Strafverfügungen des Bezirksgerichtes Linz vom 18.August 1976, GZ. 20 U 1.186/76-3 und 4, wurden der am 23.August 1950 geborene Hubert A und die am 3.Dezember 1955 geborene Petra Marianne B des Vergehens der Erschleichung einer Leistung nach dem § 149 Abs. 1 StGB schuldig erkannt und zu Geldstrafen verurteilt, weil sie am 21.Mai 1976 in Linz sich die Beförderung durch einen Linienbus der C, mithin durch eine dem öffentlichen Verkehr dienende Anstalt dadurch, daß ... mehr lesen...
Norm: StGB §149
Rechtssatz: Unrichtige Angaben eines "blinden Passagiers" gegenüber dem Schaffner können entweder a) bloße (straflose) Ausrede sein taugliche b) Täuschungshandlungen, um die Weiterfahrt zu erschleichen. Ob ein bestimmtes Verhalten a) oder b) erfüllt, ist Tatfrage. Entscheidungstexte 9 Os 207/77 Entscheidungstext OGH 24.10.1978 9 Os 207/77 Veröff: SSt 49/54... mehr lesen...
Norm: StGB §149
Rechtssatz: Die Täuschung über Tatsachen muß gegenüber einem zur Prüfung der erforderlichen gültigen Fahrausweises und damit des Nachweises über den bezahlten Fahrpreis bestellten und berufenen Organ (= Zugschaffner) geschehen. Entscheidungstexte 9 Os 207/77 Entscheidungstext OGH 24.10.1978 9 Os 207/77 Veröff: SSt 49/54 = EvBl 1979/58 S 160 = JBl 1979,159 = RZ 1... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der beschäftigungslose Peter A des Vergehens des schweren Diebstahls nach den § 127 Abs.1 und Abs.2 Z 1, 128 Abs.1 Z 4 StGB schuldig erkannt, weil er am 15.Dezember 1977 in Asten (OÖ) fremde bewegliche Sachen in einem 5.000 S übersteigenden Wert nachgenannten Personen mit dem Vorsatz weggenommen hatte, sich durch die Sachzueignung unrechtmäßig zu bereichern, und zwar a) mit dem gleichfalls verurteilten Manfred B als Beteiligtem (§ 12 StGB) ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 22. April 1952 geborene Hilfsarbeiter Ibrahim A, ein jugoslawischer Staatsbürger, des Verbrechens des Raubes nach dem § 142 Abs. 1 StGB. schuldig erkannt, weil er am 18. September 1977 in Wels dem Mirko B mit Gewalt gegen dessen Person, indem er ihm mehrere Faustschläge ins Gesicht versetzte, ihn zu Boden stieß, dem am Boden Liegenden noch Fußtritte versetzte und ihm den Rock auszog, fremde bewegliche Sachen, und zwar einen Rock, ein... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Urteil des Bezirksgerichtes St. Veit/Glan vom 28. November 1977, GZ. U 341/77-13, wurde der am 6. Mai 1928 geborene Landwirt Theobald A des Vergehens des Diebstahls nach dem § 127 Abs. 1 StGB schuldig erkannt und nach dieser Gesetzesstelle zu einer - gemäß dem § 43 Abs. 1 StGB für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehenen - Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu 50 S, im Fall der Uneinbringlichkeit zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 25 Tagen verurteilt. Es liegt... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 10.April 1939 geborene Haus- und Schankbursch Konrad Werner A des Verbrechens des (teils vollbrachten, teils versuchten) Diebstahls durch Einbruch nach den § 127 Abs. 1 und Abs. 2 Z. 3, 129 Z. 2 und 15 StGB. schuldig erkannt, weil er in der Zeit zwischen 5. und 11.Jänner 1978 in Graz fremde bewegliche Sachen teilweise unter Ausnützung einer Gelegenheit, die durch eine ihm aufgetragene Arbeit geschaffen worden war, teilweise durch Ein... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 22.Oktober 1940 geborene Hilfsarbeiter Franz A 1.) des Verbrechens des Raubes nach dem § 142 Abs 1 StGB und 2.) des Vergehens des Diebstahls nach dem § 127 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Nach den Urteilsannahmen liegt ihm zur Last, jeweils mit dem Vorsatz, sich unrechtmäßig zu bereichern, zu 1.) am 21.Jänner 1977 der 63-jährigen Pensionistin Christine B mit Gewalt, indem er sie gegen die Hand schlug und ihr die Plastikhandtasche mit de... mehr lesen...
Norm: StGB §146 A6StGB §149StGB §153
Rechtssatz: Zur Strafbarkeit von Computermanipulationen (nach deutschem Strafrecht). Entscheidungstexte 2 Ws 194/76 Entscheidungstext OLG München (D) 26.07.1976 2 Ws 194/76 Veröff: JZ 1977,408 (mit Anmerkung von Sieber) Schlagworte *D* European Case Law Identifier (ECLI) ECLI... mehr lesen...
Norm: StGB §141 A4StGB §142 Abs2 GbStGB §149StGB §150
Rechtssatz: Einhundertfünfzig Schilling am 04.05.1975 ... geringer Wert. Entscheidungstexte 9 Os 141/75 Entscheidungstext OGH 10.12.1975 9 Os 141/75 13 Os 16/76 Entscheidungstext OGH 29.04.1976 13 Os 16/76 Vgl; Beisatz: Circa neunzig Schilling (Ribiselwein) am 08.04.1... mehr lesen...
Norm: StGB §141 A4StGB §142 Abs2 GbStGB §149StGB §150
Rechtssatz: Keine Bindung der Geringwertigkeit an eine absolute Grenze. "Geringer Wert" ist vielmehr relativ nach den jeweiligen Umständen des Falles, allerdings (in Wahrung eines deutlichen Abstands zur strafsatzerhöhenden Wertgrenze von fünftausend Schilling) unterhalb einer maximalen Grenze von fünfhundert Schilling aufzufassen; starre Regeln lassen sich hiefür nicht aufstellen. Bei der B... mehr lesen...
Norm: StGB §149
Rechtssatz: Die ohne listige Täuschungshandlung erfolgende Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels, ohne den Fahrpreis zu bezahlen, ist keine gerichtlich strafbare Handlung. Entscheidungstexte 12 Os 30/75 Entscheidungstext OGH 06.03.1975 12 Os 30/75 Veröff: RZ 1975/56 S 119 12 Os 107/75 Entscheidungstext OGH 22.09.... mehr lesen...