Norm
StGB §14 ARechtssatz
Ein Entschuldigungsumstand (nämlich der Mangel der Absicht, durch den begangenen Amtsmißbrauch jemand zu schädigen), welcher die Strafbarkeit des Verbrechens für den Angeklagten nur vermöge der persönlichen Verhältnisse dieses Angeklagten aufhebt, ist nicht auf den Mitschuldigen auszudehnen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1949:RS0089723Dokumentnummer
JJR_19491213_OGH0002_0020OS00541_4900000_001