Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch unbekämpft gebliebene Teilfreisprüche enthält, wurde Dipl. Ing. Christian Wilhelm F***** (I) des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 2, 148 zweiter Fall StGB und (II) des Vergehens der Untreue nach § 153 Abs 1 und Abs 2 erster Fall StGB schuldig erkannt. Danach hat er in Schwaz, Innsbruck und anderen Orten (I) mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten der Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern, sowie i... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Rosa G***** des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 3, 148 erster Fall StGB schuldig erkannt. Danach hat sie von etwa Oktober 1999 bis etwa April 2001 in Bruck an der Leitha im bewussten und gewollten Zusammenwirken mit Manuela G***** als Mittäterin mit dem Vorsatz, sich oder Dritte durch das Verhalten der Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern, und gewerbsmäßig andere Personen durch die Vortäuschung, sie h... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Erstkläger ist der Bruder der Ehegattin des Beklagten. Die Zweitklägerin ist die Gattin des Erstklägers. Die Kläger führen mehrmals jährlich Telefongespräche mit der Ehegattin des Beklagten. Der Beklagte ließ die Telefongespräche seiner Gattin mit Hilfe eines Tonbandes abhören. Es wurden ein Gespräch des Erstklägers mit seiner Schwester und in der Woche nach Ostern 1996 ein Telefongespräch der Zweitklägerin mit der Gattin des Beklagten aufgezeichnet. Zw... mehr lesen...
Begründung: Entgegen dem, den Obersten Gerichtshof gemäß § 508a Abs 1 ZPO nicht bindenden Ausspruch der Vorinstanz liegen hier die Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO nicht vor: Entgegen dem, den Obersten Gerichtshof gemäß Paragraph 508 a, Absatz eins, ZPO nicht bindenden Ausspruch der Vorinstanz liegen hier die Voraussetzungen des Paragraph 502, Absatz eins, ZPO nicht vor: Rechtliche Beurteilung In der Entscheidung SZ 65/134 hat der Oberste Gerichtsho... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 4.Juli 1988 bei der beklagten Partei beschäftigt. Geschäftsführer der beklagten Partei waren F***** K***** und Mag.R***** G*****. F***** K***** hatte dem Kläger erklärt, die beklagte Partei werde den Apparateanlagenbau aufbauen, wobei der Kläger als Schweißfachmann und Außendienstmitarbeiter benötigt werde. Sie veranlaßte ihn dadurch zum Wechsel zur beklagten Partei. Der Kläger sollte als Außendienstmitarbeiter vereinbarungsgemäß ein Fixu... mehr lesen...
Norm: ABGB §16AngG §27 Z1 E1cStGB §120
Rechtssatz: Die Tonbandaufnahme einer geschäftlichen Besprechung unter vier Augen ohne Zustimmung des Gesprächspartners ist rechtswidrig. Die heimliche Aufnahme eines Gespräches mit dem Arbeitgeber durch einen in einer Vertrauensposition beschäftigten Angestellten begründet Vertrauensunwürdigkeit. Entscheidungstexte 9 ObA 215/92 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: StGB §120StPO §258StPO §281 Abs1 Z4 A
Rechtssatz: Beweisverwertungsverbote sind von einem Beweisgewinnungsverbot streng zu trennen. Beweisverwertungsverbote können indes nur dort zum Tragen kommen, wo das Gesetz ein derartiges Verbot ausdrücklich statuiert; ein solches Verbot ist in Ansehung der Verwertung von - wenn auch strafgesetzwidrig gewonnenen - Tonbandaufzeichnungen (§ 120 StGB) der derzeitigen Gesetzeslage nicht zu entnehmen. ... mehr lesen...
Norm: StGB §120
Rechtssatz: Ein Ehegatte, der glaubt, sein Partner unterhalte ein ehebrecherisches Verhältnis, handelt unbefugt, wenn er, um Beweismittel für ein beabsichtigtes Scheidungsverfahren zu erlangen, das Telefon des verdächtigten Dritten mit einem Abhörgerät abhört und Gespräche auf einen Tonträger aufnimmt. RS U OLG Stuttgart (D) 1977/04/20 3 Ss 202/77 Veröff: NJW 1977,1546 Schlagworte ... mehr lesen...
Norm: StGB §9 Abs2StGB §120
Rechtssatz: Kein Vorwurf eines Rechtsirrtums, der darin besteht, daß der Angeklagte vermeinte, eine nach § 120 Abs 2 StGB verbotene Verwertung von Tonaufnahmen sei zur Abwehr der Beschuldigung, eine falsche Zeugenaussage abgelegt zu haben, zulässig. Entscheidungstexte 10 Os 22/76 Entscheidungstext OGH 05.10.1976 10 Os 22/76 Beisatz: Erwiderung auf ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1306aStGB §3 B9StGB §10StGB §120
Rechtssatz: Die heimliche Abhörung von Ferngesprächen des Ehepartners zur Beweisführung im Scheidungsverfahren stellt in der Regel weder einen rechtfertigenden Notstand (im Sinne eines aus den §§ 1306 a ABGB, 97 Abs 1 Z 2 und 3 StGB und anderen Gesetzesstellen erschließbaren allgemeinen Rechtssatzes), noch auch einen entschuldigenden Notstand im Sinne des § 10 StGB dar. Entscheidu... mehr lesen...