Norm
StGB §120Rechtssatz
Ein Ehegatte, der glaubt, sein Partner unterhalte ein ehebrecherisches Verhältnis, handelt unbefugt, wenn er, um Beweismittel für ein beabsichtigtes Scheidungsverfahren zu erlangen, das Telefon des verdächtigten Dritten mit einem Abhörgerät abhört und Gespräche auf einen Tonträger aufnimmt.
RS U OLG Stuttgart (D) 1977/04/20 3 Ss 202/77 Veröff: NJW 1977,1546
Schlagworte
*D*European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL000:1977:RS0104666Dokumentnummer
JJR_19770420_AUSL000_0030SS00202_7700000_001