Norm
StGB §9 Abs2Rechtssatz
Kein Vorwurf eines Rechtsirrtums, der darin besteht, daß der Angeklagte vermeinte, eine nach § 120 Abs 2 StGB verbotene Verwertung von Tonaufnahmen sei zur Abwehr der Beschuldigung, eine falsche Zeugenaussage abgelegt zu haben, zulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0089344Dokumentnummer
JJR_19761005_OGH0002_0100OS00022_7600000_001