Rechtssatz: Anstiftung und Beihilfe sind nur dann strafbar, wenn der unmittelbare Täter das Tatbild hergestellt hat, das der übertretenen Vorschrift entspricht. Darüber hinaus muss im
Spruch: des Straferkenntnisses bei der Angabe der als erwiesen angenommenen Tat zum Ausdruck kommen, dass der Angestiftete oder derjenige, zu dessen Tat Beihilfe geleistet wurde, die strafbare Handlung begangen hat und weiters, dass sich die Anstiftung oder Beihilfe in der in § 7 VStG verlangten Form des Vorsa... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein öffentliches Zur-Schau-Stellen eines Transparentes mit der Aufschrift "All Cops are Bastards" erfüllt den Tatbestand des § 1 Abs1 Oö PolStG. Eine Bestrafung wegen Anstandsverletzung ist durch die in § 1 Abs1 Oö PolStG normierte Subsidiaritätsklausel dann nicht gehindert, wenn sich die Beleidigung nicht gegen einzelne konkrete Polizeibeamte ? womit eine Heranziehung des § 115 StGB ausscheidet ?, sondern gegen die Polizei als solches (die als bloßes Hilfsorgan nicht unter den... mehr lesen...
Rechtssatz: Wenn nicht zweifelsfrei feststeht, dass das mitgeführte Transparent nicht bloß eingerollt war, sondern auch tatsächlich zur Schau gestellt wurde und auf diese Weise öffentlich wahrgenommen werden konnte, kann dem Bf keine allein im Mitführen begründete (vollendete) Anstandsverletzung angelastet werden. Allenfalls lag (noch) keine vollendete, sondern lediglich eine versuchte ? angesichts des Umstandes, dass ein Versuch iSd § 8 Abs 1 VStG nicht ausdrücklich für strafbar erklärt i... mehr lesen...