RS UVS Oberösterreich 2011/03/21 VwSen-301015/2/Gf/Mu

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.03.2011
beobachten
merken
Rechtssatz

Ein öffentliches Zur-Schau-Stellen eines Transparentes mit der Aufschrift "All Cops are Bastards" erfüllt den Tatbestand des § 1 Abs1 Oö PolStG.

Eine Bestrafung wegen Anstandsverletzung ist durch die in § 1 Abs1 Oö PolStG normierte Subsidiaritätsklausel dann nicht gehindert, wenn sich die Beleidigung nicht gegen einzelne konkrete Polizeibeamte ? womit eine Heranziehung des § 115 StGB ausscheidet ?, sondern gegen die Polizei als solches (die als bloßes Hilfsorgan nicht unter den Behördenbegriff des §116 StGB fällt; vgl zB OGH 21.7.1981, 10 Os 133/80; sa Leukauf/Steininger, Kommentar zum Strafgesetzbuch 1992 Rz 7 zu § 116 StGB) richtete.

Zuletzt aktualisiert am
27.04.2011
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten