Mit Schreiben vom 31. Jänner 1995 stellte der Beschwerdeführer bei der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land einen Strafantrag gegen Ch. G. nach dem Oberösterreichischen Landesgesetz über die Verfolgung von Ehrenkränkungen, LGBl. Nr. 76/1975. Der Beschwerdeführer begründete den Antrag damit, Ch. G. habe am 5. Jänner 1995 an die Gattin des Beschwerdeführers einen Brief geschrieben, der am 9. Jänner 1995 bei der Gattin des Beschwerdeführers eingelangt sei und von dem der Beschwerdeführer am ... mehr lesen...
Index: L40014 Anstandsverletzung Ehrenkränkung LärmerregungPolizeistrafen Oberösterreich24/01 Strafgesetzbuch
Norm: EhrenkränkungsG OÖ 1975 §1 lita;StGB §111 Abs1;
Rechtssatz: Erfüllt die Tat den gerichtlich strafbaren Tatbestand des § 111 StGB, ist infolge Subsidiarität des § 1 lit a OÖ EhrenkränkungsG 1975 dessen Anwendbarkeit ausgeschlossen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI... mehr lesen...
Index: L40014 Anstandsverletzung Ehrenkränkung LärmerregungPolizeistrafen Oberösterreich24/01 Strafgesetzbuch
Norm: EhrenkränkungsG OÖ 1975 §1 lita;StGB §111 Abs1;
Rechtssatz: An der deliktseigenen Publizität eines Verhaltens iSd § 111 StGB mangelt es nur dann, wenn im Einzelfall erfahrungsgemäß jede Möglichkeit einer Rufgefährdung von vornherein ausgeschlossen ist (Hinweis OGH SSt 50/9). E... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, Leiterin des Polytechnischen Lehrganges in A, brachte mit Eingabe an die Bezirkshauptmannschaft Knittelfeld vom 16. Dezember 1988 eine Privatanklage gegen den Mitbeteiligten ein, weil dieser sie im Zuge eines Telefongesprächs, das von Direktor Z am 9. November 1988 von ihrem Büro aus mit dem Mitbeteiligten geführt worden sei, mit dem Ausdruck "spinnende Direktorin" apostrophiert habe. Die Beschwerdeführerin sei neben Z gestanden und habe das Gespräch mithören k... mehr lesen...
Index: L40016 Anstandsverletzung Ehrenkränkung LärmerregungPolizeistrafen Steiermark001 Verwaltungsrecht allgemein24/01 Strafgesetzbuch
Norm: PolStG Stmk 1975 §2;StGB §111 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Im Hinblick auf die umgangssprachliche Bedeutung von "spinnen" liegt der die Ehre verletztende ("beleidigende") Charakter einer solchen Aussage in bezug auf eine Person auf der Hand. Die Bezeichnung einer Person als "S... mehr lesen...
Index: L40015 Anstandsverletzung Ehrenkränkung LärmerregungPolizeistrafen SalzburgL40055 Prostitution Sittlichkeitspolizei Salzburg24/01 Strafgesetzbuch
Norm: PolStG Slbg 1975 §4 Abs1;StGB §111 Abs1;StGB §115;
Rechtssatz: Die Äußerung "Du Trottel, Du Idiot, Du Arschloch, Dich werd ich noch fertig machen" stellen nach ihrem Inhalt keine üble Nachrede iSd § 111 Abs 1 StGB dar, sondern in der Zusammenschau gesehen Be... mehr lesen...