Entscheidungsgründe: I. Verfahrenshergang Mit Bescheid vom 12. Jänner 2016 hat das Bundesamt den Antrag des türkischen Staatsangehörigen auf Erteilung eines Aufenthaltstitels aus Gründen des Art. 8 EMRK vom 17. März 2015 gemäß § 55 AsylG abgewiesen, gemäß § 10 Abs. 3 AsylG in Verbindung mit § 9 Bfa-VG eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 3 FPG erlassen, gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass die Abschiebung gemäß § 46 FPG in die Türkei zulässig sei, gemäß § 55 Abs 1 bis 3 F... mehr lesen...