Der Revisionswerber steht als Vizepräsident des Obersten Gerichtshofes i.R. in einem öffentlich-rechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Bund. Er ist nach Erreichen der Altersgrenze von 65 Jahren gemäß § 99 des Bundesgesetzes über das Dienstverhältnis der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte und Richteramtsanwärterinnen und Richteramtsanwärter, BGBl. Nr. 305/1961 (im Folgenden: RStDG), mit Ablauf des 31. Dezember 2012 in den Ruhestand getreten. Zu diesem Zeitpunkt... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Beamter des Rechnungshofes in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Am 4. Februar 2010 beantragte er die Zuerkennung von Schadenersatz für einen Vermögensschaden (Rechtsanwaltskosten) in Höhe von EUR 2.500,-- sowie eine Entschädigung für erlittene persönliche Beeinträchtigungen in der Höhe von EUR 17.500,--, insgesamt sohin EUR 20.000,--. Der Beschwerdeführer stützte seinen Anspruch auf in 20 Punkten aufgelistete Vorfälle, wobei er in d... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Berufsoffizier im Rang eines Oberstleutnants in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Bundesministerium für Landesverteidigung (Luftabteilung). Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid des Bundesministers für Landesverteidigung vom 25. Juli 1997 wurde der Beschwerdeführer (im Kommandantenverfahren gemäß § 58 ff HDG 1994) für schuldig befunden, er sei vom 12. Mai 1997 bis 18. Mai 1997 ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Berufsoffizier im Rang eines Oberstleutnants in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Bundesministerium für Landesverteidigung (Luftabteilung). Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid des Bundesministers für Landesverteidigung vom 25. Juli 1997 wurde der Beschwerdeführer (im Kommandantenverfahren gemäß § 58 ff HDG 1994) für schuldig befunden, er sei vom 12. Mai 1997 bis 18. Mai 1997 ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/06 Dienstrechtsverfahren
Norm: BDG 1979 §64;BDG 1979 §68;DVV 1981 §3 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/12/0199 E 29. Juli 1992 VwSlg 13688 A/1992 RS 2
(hier: nur erster Satz) Stammrechtssatz Während dem Beamten der Urlaubsanspruch (einschließlich seines Ausmaßes) kraft Gesetzes unmittelbar zusteht, hängt sein Recht, den Erholungsurlaub in einer kalendermäßig bes... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/06 Dienstrechtsverfahren
Norm: BDG 1979 §64;BDG 1979 §68;DVV 1981 §3 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/12/0199 E 29. Juli 1992 VwSlg 13688 A/1992 RS 2
(hier: nur erster Satz) Stammrechtssatz Während dem Beamten der Urlaubsanspruch (einschließlich seines Ausmaßes) kraft Gesetzes unmittelbar zusteht, hängt sein Recht, den Erholungsurlaub in einer kalendermäßig bes... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberstleutnant in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Militärkommando Wien. In der Zeit von 26. Juni 1989 bis 19. Juli 1991 war der Beschwerdeführer im Rahmen der Entsendung eines österreichischen Bataillons zur Überwachung des Waffenstillstandes zwischen Israel und Syrien durch UN-Streitkräfte eingesetzt. Nach Beendigung dieses Einsatzes machte der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 11. Juli 1991 einen Urlaub... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberstleutnant in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Militärkommando Wien. In der Zeit von 26. Juni 1989 bis 19. Juli 1991 war der Beschwerdeführer im Rahmen der Entsendung eines österreichischen Bataillons zur Überwachung des Waffenstillstandes zwischen Israel und Syrien durch UN-Streitkräfte eingesetzt. Nach Beendigung dieses Einsatzes machte der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 11. Juli 1991 einen Urlaub... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/06 Dienstrechtsverfahren
Norm: BDG 1979 §68;BDG 1979 §69;DVV 1981 §1 Abs1;DVV 1981 §2 Abs2;DVV 1981 §3 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Ein Fortbestand der Zuständigkeit (Perpetuierung) zur Entscheidung über Urlaubsansprüche nach Wechsel der Dienststelle des Beamten ist nicht vorgesehen, sodaß nach Änderung der Dienststelle die nachgeordnete Dienststelle über die Frage des Verfalles v... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/06 Dienstrechtsverfahren
Norm: BDG 1979 §68;BDG 1979 §69;DVV 1981 §1 Abs1;DVV 1981 §2 Abs2;DVV 1981 §3 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Ein Fortbestand der Zuständigkeit (Perpetuierung) zur Entscheidung über Urlaubsansprüche nach Wechsel der Dienststelle des Beamten ist nicht vorgesehen, sodaß nach Änderung der Dienststelle die nachgeordnete Dienststelle über die Frage des Verfalles v... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Krankmeldung vom 24. März 1988 gab der Beschwerdeführer seine Erkrankung ab 25. März 1988 bekannt. Als Art der Erkrankung führte er an "Spondylathrose/chron. Bronchitis/Prostatitis". Der Meldung war die Bestätigung seines Arztes Dr. F vom 14. März 1988 angeschlossen, in der dieser im Sinne des § 51 Abs. 2 BDG 1979 bescheinigte, daß der Beschwerdeführer wegen der oben erwähnten Leiden und bei ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Krankmeldung vom 24. März 1988 gab der Beschwerdeführer seine Erkrankung ab 25. März 1988 bekannt. Als Art der Erkrankung führte er an "Spondylathrose/chron. Bronchitis/Prostatitis". Der Meldung war die Bestätigung seines Arztes Dr. F vom 14. März 1988 angeschlossen, in der dieser im Sinne des § 51 Abs. 2 BDG 1979 bescheinigte, daß der Beschwerdeführer wegen der oben erwähnten Leiden und bei ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/06 Dienstrechtsverfahren
Norm: BDG 1979 §64 Abs1;BDG 1979 §68;DVV 1981 §3 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Während dem Beamten der Urlaubsanspruch (einschließlich seines Ausmaßes) kraft Gesetzes unmittelbar zusteht, hängt sein Recht, den Erholungsurlaub in einer kalendermäßig bestimmten Zeit tatsächlich in Anspruch zu nehmen (zu verbrauchen) von der Festlegung dieser Zeit durch den Le... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/06 Dienstrechtsverfahren
Norm: BDG 1979 §64 Abs1;BDG 1979 §68;DVV 1981 §3 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Während dem Beamten der Urlaubsanspruch (einschließlich seines Ausmaßes) kraft Gesetzes unmittelbar zusteht, hängt sein Recht, den Erholungsurlaub in einer kalendermäßig bestimmten Zeit tatsächlich in Anspruch zu nehmen (zu verbrauchen) von der Festlegung dieser Zeit durch den Le... mehr lesen...