RS Vwgh 1992/12/16 92/12/0026

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Veröffentlicht am 16.12.1992
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
63/06 Dienstrechtsverfahren

Norm

BDG 1979 §68;
BDG 1979 §69;
DVV 1981 §1 Abs1;
DVV 1981 §2 Abs2;
DVV 1981 §3 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Ein Fortbestand der Zuständigkeit (Perpetuierung) zur Entscheidung über Urlaubsansprüche nach Wechsel der Dienststelle des Beamten ist nicht vorgesehen, sodaß nach Änderung der Dienststelle die nachgeordnete Dienststelle über die Frage des Verfalles von Urlaubsansprüchen zu entscheiden hat, der der Beamte angehört.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992120026.X01

Im RIS seit

22.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

30.09.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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