Rechtssatz: Nach der älteren Rsp des VwGH war in den Fällen des § 14 Abs5 FSG-GV (überstandene Alkohol- oder Suchtmittelabhängigkeit) eine Befristung der Lenkberechtigung nicht zulässig. Auf diese Rsp hat der Verordnungsgeber mit der Novelle des § 2 FSG-GV, BGBl II 427/2002 reagiert und klargestellt, dass in allen Fällen der §§ 5 bis 16 ärztliche Kontrolluntersuchungen in Zusammenhang mit einer Befristung vorgeschrieben werden können. Es ist daher auch in den Fällen des § 14 Abs5 FSG-GV ei... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine derartige Befristung ist nur dann zulässig, wenn eine Krankheit vorliegt, welche sich auf die Fähigkeit zum Lenken von Kraftfahrzeugen auswirkt und bei der mit einer Verschlechterung zu rechnen ist. Die Abhängigkeit von Alkohol oder Suchtmitteln stellt eine solche Krankheit dar, weshalb in jenen Fällen, in denen die Rückfallgefahr als besonders hoch einzuschätzen ist, eine Befristung der Lenkberechtigung sachlich gerechtfertigt ist und daher gemäß §2 Abs1 letzter Satz FSG-... mehr lesen...
Beachte Verwaltungsgerichtshofbeschwerde anhängig Rechtssatz: Mit Blick auf das Sachlichkeitsgebot ist eine Befristung nur im Falle einer objektivierbaren Verschlechterung des Gesundheitszustandes als sachgerecht zu erachten Schlagworte Sachlichkeitsgebot, Übermaßverbot, Befristung mehr lesen...
Rechtssatz: Die grundverkehrsbehördliche Genehmigung eines gerichtlichen Zuschlages an den Meistbietenden ist zum Zweck der
Begründung: des Hauptwohnsitzes unter der Auflage, dass der Ersteher innerhalb eines Jahres seinen Hauptwohnsitz an der verfahrensgegenständlichen Wohnung begründet, zu erteilen. Dies insbesondere dann, wenn während des Berufungsverfahrens die Ausländereigenschaft des Berufungswerbers wegfällt. Schlagworte Grundverkehr, Zuschlag, Meistbieter, Ausländer, Inländer, ... mehr lesen...
Rechtssatz: Nach § 2 Abs 1 Salzburger Grundverkehrsgesetz 1993 idgF sind land- oder forstwirtschaftliche Grundstücke im Sinne dieses Gesetzes Grundstücke oder Teile davon, die nach der Art ihrer tatsächlichen Nutzung ganz oder überwiegend einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb gewidmet sind. Wird eine gesamte Einheit, von der ein solches Grundstück abgetrennt werden soll, nicht als land- oder forstwirtschaftlicher Betrieb genutzt, so bleibt die Betriebseigenschaft, wenn die sonstig... mehr lesen...