Norm: ABGB §140 AeABGB §140 BbASVG §293KBGG §9KBGG §42
Rechtssatz: Auch öffentlich-rechtliche Leistungen sind in die Unterhaltsbemessungsgrundlage einzubeziehen. Die in der Leistung liegende Zweckbestimmung allein führt noch nicht zum Ausscheiden aus der Unterhaltsbemessungsgrundlage. Entscheidungstexte 1 Ob 614/92 Entscheidungstext OGH 07.10.1992 1 Ob 614/92 Veröff: SZ 65/126 = Ö... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern wurde mit Urteil des Kreisgerichtes Leoben vom 25.1.1989, 1 C 74/88-7, aus dem Alleinverschulden des Mannes rechtskräftig geschieden. Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 29.3.1990, ON 64, wurde die Obsorge für die beiden ehelichen Kinder dem Vater übertragen. Mit weiterem Beschluß vom 13.5.1991, ON 118, bestätigt mit Beschluß des Kreisgerichtes Leoben vom 8.7.1991, R 570/91-123, wurde die Mutter zu Unterhaltsleistungen von monatlich S 600,-- je Kind v... mehr lesen...