Die 1964 geborene Beschwerdeführerin, die im Rahmen eines Dienstverhältnisses mit dem Land Salzburg zwischen 20. Oktober 1988 und 31. August 1998 als Vertragslehrerin tätig war, wurde mit Wirksamkeit vom 1. September 1998 zur provisorischen Landeslehrerin ernannt. Zuletzt unterrichtete die Beschwerdeführerin an der Hauptschule Abtenau (HS A). Eine Definitivstellung erfolgte nicht. Mit rechtskräftigem Bescheid der Leistungsfeststellungskommission der Landeslehrer bei der Bezirksha... mehr lesen...
Index: 64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §9 Abs1;LDG 1984 §9 Abs2;LDG 1984 §9 Abs4 Z2;
Rechtssatz: Mit rechtskräftigem Bescheid der Leistungsfeststellungskommission der Landeslehrer bei der Bezirkshauptmannschaft war festgestellt worden, dass die Landeslehrerin im näher dargestellten Beurteilungszeitraum den zu erwartenden Arbeitserfolg trotz zweimaliger nachweislicher Ermahnung nicht aufgewiesen hat. An diesen be... mehr lesen...
Die 1944 geborene Beschwerdeführerin stand als Hauptschullehrerin vorerst als Vertragsbedienstete in einem privatrechtlichen und seit 1. April 1984 in einem provisorischen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Kärnten. Sie war im Rahmen ihres öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses an folgenden Schulen tätig: 1. Hauptschule 7 Klagenfurt (vom 1.9.1983 bis 20.4.1988), 2. Hauptschule 3 Klagenfurt (vom 21.4.1988 bis 31.8.1988), 3. Hauptschule Weitensfeld (vom 1.9.1988 b... mehr lesen...
Index: 64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §10 Abs1;LDG 1984 §120a idF 1996/329;LDG 1984 §9 Abs1;
Rechtssatz: Ein Hinweis auf das Vorliegen eines provisorischen Dienstverhältnisses, das früher beim Amtstitel durch Vorstellung der Bezeichnung "prov." zum Ausdruck gebracht wurde, ist jedenfalls im LDG 1984 nicht mehr vorgesehen (vgl insbesondere § 55 LDG 1984). European Case Law Identifier (ECL... mehr lesen...