Entscheidungen zu § 48 Abs. 6 LDG 1984

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE Vwgh Erkenntnis 2002/10/23 2000/12/0127

Der Beschwerdeführer steht als Oberschulrat in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Land Salzburg. Er ist seit 1. Oktober 1993 Leiter (Direktor) der Volksschule M., die im hier maßgebenden Zeitraum 8 Klassen umfasste. Mit Schreiben vom 8. September 1999 ersuchte der Beschwerdeführer die belangte Behörde, ihn im Schuljahr (SJ) 1999/2000 wegen erhöhter Verwaltungsaufgaben von der regelmäßigen Unterrichtserteilung freizustellen. Er begründete dies im Wesentlichen mit der... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.10.2002

RS Vwgh 2002/10/23 2000/12/0127

Index: 64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §48 Abs6 idF 1998/I/046;LDG 1984 §48 Abs7 idF 1993/519;
Rechtssatz: § 48 Abs. 7 LDG 1984 ermächtigt die Dienstbehörde von dem bei einer Durchschnittsbetrachtung bei Volksschulen einer kleineren Größenordnung (vier bis acht Klassen) für die Auslastung des Leiters für erforderlich gehaltenen Mischmodell dann abzuweichen, wenn die zu den Leiteraufgaben zu zählenden Verwaltungs... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.10.2002

RS Vwgh 2002/10/23 2000/12/0127

Index: 64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1962 §36 Abs2;LDG 1984 §48 Abs6 idF 1998/I/046;
Rechtssatz: Die Regelung des § 48 Abs. 6 LDG 1984, wonach Leiter von Volksschulen grundsätzlich eine Lehrverpflichtung trifft und sich diese im Verhältnis der Klassenanzahl und bestimmter sonstiger schulischer Einrichtungen (siehe dazu näher § 48 Abs. 6 Satz 2 und 3 LDG 1984) vermindert, hat offensichtlich den Sinn, eine Unterbesch... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.10.2002

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